Jetzt wollten wir uns auch noch die restlichen Euro krallen …
GdP Sachsen prüfte Möglichkeiten zur Zinsforderung und die Nachzahlung für unsere Anwärter

Der Kampf um die Herstellung der verfassungsmäßigen Besoldung ist gewonnen, zumindest zum Teil. Der Freistaat Sachsen wurde von uns gezwungen, das uns vorenthaltene Geld zurückzuzahlen. Den Bezügeschein habt Ihr erhalten. Dem Landesamt für Steuern und Finanzen und seinen Mitarbeitern ist für die Arbeit und das erklärende Schreiben zu danken. Doch der Dank trifft nicht alle …
Denn zwei Schlachten waren noch offen!

Erstens wurde die Zahlung für alle Beamtinnen und Beamten vereinbart! Beamten auf Widerruf versagte der Freistaat Sachsen aber die Zahlung.

Zweitens verweigerte sich die Staatsregierung der Zinszahlung und beruft sich auf das Besoldungsgesetz. Tatsächlich steht da geschrieben, dass es keine Verzugszinsen bei der Bezügezahlung gibt. Das sollte durchaus für normale Verzögerungen wie z. B. bei der Wirksamkeit bei Beförderungen gelten. Aber damit hat der Gesetzgeber sicherlich nicht bezweckt, dass der Freistaat bei verfassungswidrigem Handeln zum Dank auch noch verdienen soll.

So zumindest unsere nachvollziehbare Denkweise. Doch das Böse bleibt!

Denn eine sofort vorgenommene rechtsanwaltliche und kompetente Prüfung hat uns eines Besseren belehrt. Aussagen in der Expertise wie „… würde sich ein Zinsanspruch nicht ergeben.“ oder „… nicht mit Aussicht auf Erfolg.“ bzw. „… Widerspruchsverfahren bzw. ein Klageverfahren nicht mit Aussicht auf Erfolg.“ verbieten es uns, diesbezüglich Massenklageverfahren anzustrengen.

Nichtsdestotrotz werden wir die Flinte nicht ganz ins Korn werfen und Einzel- bzw. Sonderfälle prüfen und die Frage der Verzugs- und Prozesszinsen weiter beleuchten.

Wir wollen Euch hiermit reinen Wein einschenken – auch wenn er so manchem sauer aufstößt …

GdP - Wir tun was!