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Wiesbaden. 22.02.2012

Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen

Kann man dieser Regierung noch trauen?

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Im Februar 2010 beschloss das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung die Eckpunkte für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen. Zielstellung dieser Neugestaltung sollte die Modernisierung und Verschlankung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes sein, unter ausdrücklicher Festschreibung leistungssteigender und motivierender Aspekte. Demzufolge war Tenor in der gewerkschaftlichen Mitwirkung, diese Reform in einem Gesamtpaket zu organisieren. Einer auf die ausschließliche Benachteiligung der Beamten und Angestellten reduzierten Umsetzung haben wir uns stets verweigert. Es wurden verschiedene Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Entwürfe im Staatsministerium des Innern und Staatsministerium der Finanzen gebildet. Zwischenzeitlich sind fast zwei Jahre vergangen. Wie sieht der aktuelle Stand der Umsetzung aus und welche nachteiligen Änderungen sind damit verbunden?


Hier die durch den Sächsischen Landtag im Rahmen dieser Reform bisher beschlossenen Gesetze:

1. Streichung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012
Die Auswirkungen haben alle Beamtinnen und Beamten mit ihren Bezügen im Dezember 2011 deutlich gespürt!

2. Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen
Die Anzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten wird ständig verringert. Die Anforderung an polizeilichem Handeln bleibt und nimmt zu! Konsequenz: Die noch vorhandenen Bediensteten müssen länger arbeiten! Die Belastung steigt und der Krankenstand ist unvertretbar hoch!

(im Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10 am 28.10.2011 veröffentlicht)

3. Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Regelegungen zum Stellenabbau (Stellenabbaubegleitgesetz)

(im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 am 30.12.2011 veröffentlicht)

Mit dem Stellenabbaubegleitgesetz wollte die Politik den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes etwas “Gutes“ zukommen lassen. Sie können weiterhin nach Beendigung des 60. Lebensjahres in Pension gehen.
Doch auch dieses Gesetz hat wieder Haken und Ösen!

So sind u. a. folgende Bedingungen an die Inanspruchnahme dieser Regelung gebunden:

  • Es gilt nur für Beamte, die bis zum 31.12.2020 die für sie geltende Altersgrenze erreichen (siehe § 151 SächsBG).
  • Der Beamte muss vor dem 01.01.2014 einen Antrag stellen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, also zu einem Zeitpunkt, der eine endgültige Entscheidung zur persönlichen Lebensplanung noch nicht erlaubt.
  • Dem Antrag dürfen keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
    Klartext: Es geht nicht nach Wunsch des Beamten, sondern nach den Wünschen des Dienstherrn.
    Aber der deutlichste Nachteil dieses “Geschenkes“ für die Beamten ist jedoch, dass es bei Nutzung dieser Möglichkeit für den jeweiligen Beamten offensichtlich wieder zu einer Versorgungslücke kommt.

    Klartext:
    Den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes, welche sich entschieden haben, sich doch mit Vollendung des 60. Lebensjahres (ab dem Geburtsjahr 1952 entsprechend den Sonderbestimmungen nach § 168a SächsBG) in den Ruhestand versetzen zu lassen, entsteht eine Versorgungslücke bis zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze. Erst dann kommt es zu einer vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 17 d SächsBesG.
    Offensichtlich entfällt auch die Ausgleichszahlung (4.091,00 €, bislang steuerfrei gezahlt) bei besonderen Altersgrenzen gemäß § 17 h SächsBesG.
    Der sächsischen Staatsregierung ist vorzuwerfen, dass alle bislang im Rahmen des vorgezogenen Gesetzgebungsverfahrens vollzogenen Änderungen ausschließlich zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten reichten, die leistungssteigernden und motivierenden Momente aber auf sich warten lassen. Die Zielrichtung dieser sogenannten Reform wird zunehmend deutlich.

    Am Montag, den 23.01.2012, fand eine weitere Informationsveranstaltung zur Reform des Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen im Finanzministerium statt.
    Obwohl der Gesetzesentwurf uns nicht vorgelegt wurde, steht eins schon fest:
    Die positiven Absichtserklärungen der vergangenen zwei Jahre sollen dem Rotstift zum Opfer fallen.

    So soll es:
  • keine Erhöhung der Anfangsgrundgehälter und keinen Aktivzuschlag für freiwilliges längeres Arbeiten geben,
  • nicht zur Aufnahme des bisherigen Weihnachtsgeldes in die monatliche Besoldung kommen.
      Bei den Vollzugsbeamten soll es bei der derzeitigen gültigen Besoldungstabelle A bleiben. Der Stufenaufstieg wird jedoch altersunabhängig nach den tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung erfolgen. Bestehen bleiben die bisherigen 12 Stufen und die Aufstiegsintervalle von 2, 3 und 4 Jahren.

      In Aussicht gestellt wird eine leistungsgerechte Ausgestaltung der Besoldung, wobei folgende Elemente genutzt werden sollen:
    • Leistungsprämie
    • Leistungsabhängiger Stufenaufstieg
    • Modifizierung/ Flexibilisierung der Zulage für “befristete Funktionen“
    • Beförderung als zentrales Leistungselement
      Das Stellenobergrenzenrecht soll auf Spitzenämter beschränkt werden.
      Die allgemeine Stellenzulage soll im Hinblick auf die Straffung des Zulagenwesens in der Grundgehaltstabelle der BesO A eingebaut werden. Für uns der einzige für den Einzelnen belastbare Vorteil. Alle anderen sogenannten leistungssteigernden Momente waren bislang in Abhängigkeit von der Haushaltslage ohnehin Verfügungsmasse.
      Aber auch bei der Versorgung wird es Änderungen geben. So soll es ein Altersgeld geben, d. h. erworbene Ansprüche bleiben bestehen, eine Nachversicherung soll nicht mehr notwendig sein.

      Hochschulzeiten und Kindererziehungszeiten sollen anerkannt werden.
      Die Hinzuverdienstgrenze soll von 325 € auf 400 € erhöht werden.
      Im Ergebnis bleibt zunächst festzustellen, dass alle tatsächlich motivierenden Momente nur als Ankündigung stehen. Was bleibt, sind konkrete Einschnitte und Verschlechterungen für die Beamtinnen und Beamten.
      Wir sind gespannt, ob diese Hinhaltetaktik weitergeht und die Regierungsparteien weiterhin entgegen ihrer vermeintlichen Philosophie von einer „Regierung der Sicherheit“ mehr als 13.000 Beschäftigte der Polizei „verdummen“ möchten!

      Glaubwürdigkeit, Anerkennung der Arbeitsleistung sowie respektvoller Umgang und Fürsorge sehen anders aus!
      Dazu drängt sich die Frage auf, warum die sächsische Staatsregierung angesichts der erzielten Einnahmen (1,5 Milliarden Euro mehr als geplant im Haushalt) am weiteren Personalabbau bei der Polizei und den oben genannten Einschnitten in der Besoldung und Versorgung festhält.


    • Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


       
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