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Pension

Höheres Ruhegehalt in Sachsen!

Verwaltungsgericht Leipzig fällt erstes Urteil!

Kesselsdorf:.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG)hatte bereits im Juni 2005 entschieden, dass die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 a BeamtVG auf der Basis der Mindestversorgung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG zu erfolgen hat.

Der Freistaat Sachsen teilte die Auffassung des Bundesverwaltungsgericht nicht und verweigerte den Betroffenen die Zahlungen.

Die GdP Sachsen gewährte allen Betroffenen Rechtsschutz und konnte nun die berechtigten Ansprüche für den ersten Kollegen vor Gericht durchsetzen.

Der nächste Termin (nichtöffentlich) ist bereits für den 20.03.2008 vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz anberaumt.
Auch hier gehen wir davon aus, dass das Urteil des BVG bestätigt wird.

Das Urteil kann im Mitgliederbereich (Login erforderlich) nachgelesen werden.

GdP – auch für Pensionäre die richtige Gewerkschaft!
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