Tipps und Hinweise
Dienstliche Äußerung ... Was tun?
Regressverfahren ... Was tun?
- Jedem Kollegen(in) steht ein Aussageverweigerungsrecht zu. Niemand muss sich selbst belasten!
- Es existiert eine Belehrungspflicht auf das Aussageverweigerungsrecht.
- Bei mündlichen Äußerungen den konkreten Sachverhalt erfragen, evtl. Zeugen zum Gespräch hinzuziehen (Personalrat, Vertrauensmann etc.)
- Grundsätzlich besteht gegenüber dem Dienstherrn eine Unterstützungspflicht. Sie bedeutet aber keine Selbstbelastung. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist eine knappe und schriftliche Äußerung geboten.
- Bei Unklarheiten ist sofortige Kontaktaufnahme mit der GdP-Kreisgruppe (Personalratsmitglied, Vertrauensmann etc.) zu empfehlen.
Regressverfahren ... Was tun?
- Kein Schuldanerkenntnis (schriftlich oder mündlich).
- Dienstliche Äußerung: Verpflichtung besteht nach § 73 SächsBG, den Vorgesetzten zur Sachse zu informieren ohne sich selbst zu belasen.
- Weitere Vorgehensweise und Sachverhaltsschilderung mit GdP-Personalratsmitglied oder deiner GdP-Kreisgruppe abstimmen.