Streit ums Weihnachtgeld beendet
Nachzahlung und Besoldungserhöhung

Nach zehn Stunden Verhandlung wurden am frühen Morgen des heutigen Tages die Verhandlungen zur Beseitigung der Unteralimentation für die Vergangenheit und die Zukunft beendet. Als Ergebnis steht ein hart umkämpfter Kompromiss zwischen dem Finanzministerium und den beteiligten Gewerkschaften (siehe Anlage oder auf www.gdp-sachsen.de). Um 12.00 Uhr fand in der Landespressekonferenz im Sächsischen Landtag eine Pressekonferenz zu diesem Thema statt, die eine enorme mediale Resonanz fand.

Natürlich wird es jetzt wieder Aussagen geben wie "Ich möchte mein Weihnachtsgeld zurück!" oder "Ich hätte mehr erwartet!" Ganz ehrlich? Ja, ich möchte es auch zurück und auch ich hätte mehr erwartet. Doch es hätte auch ganz anders ausgehen können. Und genau an dieser Stelle möchte ich denjenigen danken, die sich in den letzten fünf Jahren für unsere gemeinsame Sache engagiert haben und die Hoffnung nie aufgaben. Die es erst ermöglichten, dass diese Sache nicht dem Selbstlauf überlassen wurde sondern am 17. November 2015 in einem auch durch die GdP Sachsen initiierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) mündete.

Doch dieser Beschluss des BVerfG hat es in all seinen Einzelheiten in sich. Es wurde
nicht festgestellt, dass auch nur ein einziger Beamter einen Rechtsanspruch auf das Weihnachtsgeld hat, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft. Auch wenn dies noch so sehr der Wunsch aller Betroffenen und selbstverständlich auch die Forderung der GdP war. Es wurde lediglich festgestellt, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes Hauptursache dafür war, dass sich seit 2011 die Besoldung der Beamten zu weit von der Tarifentwicklung, der Entwicklung des Nominallohnindex und der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Miete, Nahrungsmittel, Kleidung etc.) entfernte. Alle diese Zahlen wurden sowohl durch das Finanzministerium als auch parallel durch uns als Gewerkschaft überprüft und als richtig empfunden.

Diese Differenz galt es nach Auffassung der Bundesrichter nun zu heilen.


Die Gespräche dazu waren sehr langwierig und zäh und nun steht das Ergebnis:

Eine ganz grobe erste Berechnung zur Einordnung:

Das bedeutet im Einzelnen, dass es für insgesamt fünfeinhalb Jahre (von 2011 bis zum 30.06.2016) Nachzahlungen in Höhe der in der Tabelle angegebenen Prozentpunkte geben wird, deren Betrag wiederum von der jeweiligen Besoldungsgruppe und dem Familienzuschlag abhängig ist. Beispielsweise würde ein Polizeihauptmeister in der A 9 in der Endstufe eine Gesamtnachzahlung von ca. 3800,- EUR bekommen, ein Kriminalhauptkommissar in der A 11 von ca. 4.700 EUR. Zwar nicht das gesamte entgangene Weihnachtsgeld, aber ein dem Beschluss des BVerfG entsprechendes Salär, welches in dieser Höhe auch dem Verhandlungsgeschick der Beteiligten zu verdanken ist.


Die Besoldungserhöhung von 2,61 % ab Juli 2016 bedeutet für den o. g. PHM ein zusätzliches Jahresvolumen von ca. 1.140 EUR, für den o. g. KHK ca. 1.400 EUR. Wenn man so will: Weihnachtsgeld auf zwölf Monate verteilt - nicht mehr "wegnehmbar" und an die zukünftigen linearen Besoldungsentwicklungen gekoppelt - vereinbar mit der Forderung der GdP der vergangenen Jahre. Auch diese Zahl von 2,61 % wäre ohne die GdP niemals so hoch ausgefallen, da ich als Gesprächsteilnehmer vehement von einem A 8-Beamten als sogenannten "Eckwertebeamten" sprach und sich alle anschließenden Diskussionen auch darauf beriefen und sich an dieser Stelle wiederfanden.


Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Kolleginnen und Kollegen im Eingangsamt der LG 1.2 und noch nicht in der Endstufe Befindliche evtl. geringere als die "alten" Beträge erhalten.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir mit höheren Forderungen in die Gespräche gegangen sind und nicht alles durchbringen konnten. Wir wollten selbstverständlich mehr!
Doch dies ist eben der Einfluss eines Kompromisses im Sinne einer Gesamtbetrachtung unter Einhaltung der Maßgaben durch die BVerfG-Richter.


Soweit eine erste kurze Zusammenfassung der Vereinbarung.

WICHTIG: Sie ist nicht mehr und weniger als eine Grundalge eines noch zu schaffenden Gesetzentwurfes, der dann auch noch dem Willen des Landtages unterliegt. Mit einer Auszahlung ist aufgrund der zu durchlaufenden Verfahren und damit einzuhaltenden Fristen nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.


Weitere Informationen zur fünften Gesprächsrunde hat unser Dachverband DGB in einer Pressemitteilung zusammengefasst (siehe Anlage oder auf www.gdp-sachsen.de)).

GdP - Wir tun was!

Euer
Hagen Husgen