1. Es wird Nachzahlungen für alle Beamten geben, deren Höhe jährlich variiert, weil auch die oben genannten Differenzen zu den einzelnen Entwicklungen jährlich unterschiedlich sind. Dies hat überhaupt nichts mit der Höhe des ehemaligen Weihnachtsgeldes zu tun.
2. Es wird ab dem 1. Juli 2016 eine Besoldungserhöhung von 2,61 % geben, wobei hierbei die Entwicklungen der Tarife, Löhne und Preise bis zum Jahr 2020 prognostisch angenommen (geschätzt) wurden.