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Politik

GdP: Militär darf nicht Hilfspolizei werden

Berlin/Hilden/Kesselsdorf.

“Der Einsatz der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung im Innern muss sich auf absolute Nothilfesituationen beschränken, in denen die Polizeien des Bundes und der Länder nicht über die notwendigen militärischen Mittel in der Luft und auf hoher See verfügen. Der Rahmen dazu ist im Grundgesetz konkret festzuschreiben. Dort, wo z. B. die Bundespolizei schon heute zur Terrorbekämpfung auf hoher See einzusetzen ist, darf es nicht zu Zuständigkeiten für die Bundeswehr kommen”. Das stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring (54) in Berlin fest.

“Ohne solche konkrete grundgesetzliche Festlegungen wird es geradezu zwangsläufig zu einer Weiterentwicklung von Einheiten der Bundeswehr zu einer Hilfspolizei in Deutschland kommen. Doch dazu sind die Soldaten weder ausgebildet noch ausgerüstet. Zudem spielt der, für den Einsatz der Polizei zentrale Grundsatz der Mittel der Verhältnismäßigkeit im militärischen Handeln keine Rolle. Eine solche Entwicklung wäre rechtsstaatlich verheerend und würde zu einem zusätzlichen Kompetenzwirrwarr, zu unverhältnismäßigen Mehrkosten und letztendlich nicht zu mehr, sondern zu weniger Effektivität bei der Terrorbekämpfung führen”, so Scheuring.

Der sächsische Landesvorsitzende Matthias Kubitz (49) ergänzte hierzu, dass ihm bisher keine Situation bekannt ist, in welcher die Bundeswehr in Katastrophenfällen oder anderen Situationen nicht unter der Einsatzleitung der Polizei die Amtshilfe gewährleisten konnte. Besonders deutlich wurde das bei der Unterstützung der Bekämpfung der Auswirkungen des Hochwassers 2002 in Sachsen. "Der Versuch das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass die Bundeswehr möglicherweise im eigenen Auftrag im Landesinneren tätig werden kann ist abenteuerlich und soll über die von den Regierungen der Länder selbst erzeugten Personalprobleme in der Polizei hinwegtäuschen" so Kubitz wörtlich.
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