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Seminar

GdP-Fachseminar -Disziplinargesetz-

Kesselsdorf:.

Am 19. Juni 2007 fand ein erstes GdP-Fachseminar zum neuen Disziplinargesetz statt. In Kooperation mit der DGB-Rechtsschutz GmbH und Unterstützung einer Fachanwaltskanzlei wurde diese Veranstaltung organisiert und durchgeführt.

Neben der fachlichen Fort- und Ausbildung zum genannten Thema wurden im Rahmen der Diskussion zahlreiche praktische Problemfelder angeschnitten, die es in den nächsten Wochen im Rahmen der Dienstdurchführung sowie in der gewerkschaftspolitischen Arbeit zu klären sind. So auch die Frage an die Polizeiführung ob die Sonderurlaubsregelung für Disziplinarverteidiger (künftig: Bevollmächtigte) nicht in allen Dienststellen des Freistaates gilt und ob der § 5 TV-L in diesem Zusammenhang für Tarifbeschäftigte grundsätzlich angewendet werden sollte? Die Personalentwicklungskonzeption der Polizei sollte sich in der praktischen Arbeit bewähren.

"Den Worten müssen auch Taten folgen", diese Auffassung vertrat Torsten Scheller als stellv. Landesvorsitzender im Rahmen der Veranstaltung gegenüber den anwesenden Kolleginnen und Kollegen.

Für alle, die diesmal nicht die Möglichkeit einer Teilnahme hatten, bleibt die Hoffnung auf den Herbst 2007. Dann ist die Zweitauflage geplant.
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