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Geld

Aktuelles zur Problematik Endstufe Besoldung, Vergleichsentgelt und Altersdiskriminierung

Kesselsdorf:.

Wie schon berichtet haben einige Mitglieder von uns tatsächlich eine Antwort vom Landesamt für Finanzen auf ihren Antrag hin erhalten.

Die Beamten haben in der Regel ein Schreiben (hier nachlesbar / Mitgliederbereich) erhalten, worauf nicht reagiert werden sollte, da der jeweilige Vorgang dadurch ruhend gestellt worden ist. Bis zur Entscheidung bei Gericht (mindestens 1. Instanz) kann das Schreiben sorgfältig abgelegt werden und der weitere Verfahrensgang beobachtet werden.

Unsere Tarifbeschäftigten dürften in der Regel auf ihren Antrag hin ein Schreiben (ebenfalls hier nachlesbar / Mitgliederbereich) erhalten haben, auf das reagiert werden muss.

In Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbH haben wir deshalb ein Musterschreiben für die Tarifbeschäftigten erarbeitet. Dieses kann entsprechend jeder persönlich über seine Kreisgruppe oder hier im Mitgliederbereich der GdP-Sachsen abrufen, ausfüllen und an die jeweilige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen zeitnah persönlich absenden. Damit ist eine Verwirkung ausgeschlossen. Bezüglich der Verjährung bleiben wir am Ball und werden zu gegebener Zeit über weitere notwendige Schritte berichten.
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