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Politik

Polizei Thema im Sächsischen Landtag

Kesselsdorf/Dresden:.

Vom 14. bis 17. Dezember 2010 werden im Sächsischen Landtag im Rahmen der 25. bis 27. Sitzung des Plenums wieder Themen beraten, die uns als sächsische Polizisten unmittelbar betreffen bzw. die Auswirkungen auf die Arbeit der sächsischen Polizei in der Zukunft haben werden. Die Sitzungen beginnen an allen Tagen um jeweils 10:00 Uhr. So werden u. a. laut Tagesordnung am 14. Dezember 2010 gleich zu Beginn zwei aktuelle Debatten durchgeführt.

  1. Aktuelle Debatte (Antrag der Fraktionen CDU und FDP) zum Thema: "Demokratie in Sachsen verteidigen: Extremismus von Rechts und Links konsequent bekämpfen!"
  2. Aktuelle Debatte (Antrag der Fraktion DIE LINKE) zum Thema: "Nur noch Dienst nach Vorschrift? Sachsens Polizei braucht keine ’Bescherung’ durch Mehrarbeit und Einkommens-Klau!"

Interessant ist auch TOP 2. an diesem Tag. Hier wird in zweiter Lesung der Entwurfs des „Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages" behandelt. Dabei geht es um die bisherige und künftige Entwicklung und Verfahrensweise der Abgeordnetenbezüge sowie um Regelungen zur Altersversorgung der Abgeordneten.

Interessenten haben die Möglichkeit die Debatten und alle Tagesordnungspunkte unmittelbar im Besucherrang des sächsischen Landtages ab 10:00 Uhr zu verfolgen.

Am 15. Dezember 2010 werden unter TOP 1 und TOP 2 in zweiter Lesung die Gesetzentwürfe der Staatsregierung, die im Zusammenhang zum Doppelhaushalt 2011/2012 stehen, behandelt. Nachfolgende Drucksachen sollen u. a. beraten werden: Drucksache 5/3194 ("Haushaltsgesetz 2011/ 2012), Drucksache 5/3195 ("Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012") sowie Drucksache 5/3196 ("Siebentes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes"). Des Weiteren werden in diesem Zusammenhang Ergänzungsvorlagen der Staatsregierung und die Beschlussempfehlungen der jeweiligen Ausschüsse beraten.

Am 16. Dezember 2010 wird als zweiter Tagesordnungspunkt der Einzelplan 03 des Staatsministeriums des Innern behandelt und es ist eine entsprechende Beschlussfassung geplant. An diesem Tag wird es also auch um den Art. 27 der „Aufhebung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes“, also um die Streichung der Sonderzahlung und der Kürzung des Einkommens von bis zu vier Prozent, gehen. Wer will kann sich auch hier und an diesem Tag direkt Vorort ein Bild davon machen, welchen Stellenwert die erfolgreiche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten und die damit im Zusammenhang stehende Leistungsanerkennung für das sächsische Parlament hat.
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