Klageerhebung wegen Altersdiskriminierung

Information zum Streitwert und zur Prozesskostenhilfe

In den letzten Tagen und Wochen gingen in der Geschäftsstelle der GdP Sachsen bzw. bei den Bezirksgruppen der einzelnen Dienststellen Anfragen ein, wie mit den von den Gerichten übersandten Anträgen auf Prozesskostenhilfe bzw. mit der Festsetzung des Streitwertes umzugehen wäre.

Der Verantwortliche des Geschäftsführenden Landesvorstandes hat sich dazu mit Rechtsanwälten entsprechend beraten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit und mit aktiver Unterstützung wurden entsprechende Hinweise erarbeitet und den Bezirksgruppen nunmehr zur Verfügung gestellt.

Alle Mitglieder der GdP Sachsen, die also diesbezüglich Fragen haben, können sich ab sofort an Ihre zuständige Bezirksgruppe oder an die Geschäftsstelle der GdP Sachsen (Frau Sist, Telefon 035204/68713) wenden.

Unabhängig davon verweisen wir nochmals auf die im Mitgliederbereich abrufbaren Handreichungen zu Verfahrensweisen im Klageverfahren.

GdP-Wir tun was!