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Beurteilung

Neue Vorschrift

Kesselsdorf:.

Nach Einführung der neuen Sächsischen Beurteilungsverordnung erhalten Beamte des gehobenen Dienstes erstmalig mit Stichtag 01.06.2007 und Beamte des mittleren Dienstes mit Stichtag 01.06.2008 eine dienstliche Regelbeurteilung nach den neuen Vorschriften. Wenn Sie mit der Beurteilung im Ergebnis nicht zufrieden sind, stellt sich die Frage, wie Sie sich verhalten.

Um Ihnen eine erste Einschätzung zu geben, ob ein Vorgehen gegen die Beurteilung Sinn macht, haben wir eine Checkliste (Sie müssen im Mitgliederbereich angemeldet sein, damit dieser Link funktioniert.) beigefügt. Diese ersetzt allerdings keine Beratung durch eine rechtskundige Person. Vereinbaren Sie daher im Zweifel ein Beratungsgespräch mit der örtlichen Vertretung Ihrer Gewerkschaft der Polizei.

Weitere Infomationen finden Sie im Mitgliederbereich.
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