Zwischenstand Sonderzahlung
„Gut Ding will Weile haben!“
Momentan werden nach Absprache durch das Finanzministerium ausschließlich an diese Kolleginnen und Kollegen Widerspruchsbescheide verschickt, welche nach Empfang in Kopie an die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet werden. Durch die Rechtsanwaltskanzlei wird im Anschluss daran die entsprechende Klage vorbereitet, eingereicht und begründet.
Die GdP Sachsen bleibt wie stets am Ball und wird Euch auf dem Laufenden halten.
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