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Ist „Wachpolizei“ als vorübergehende Notlösung eine Alternative?

Sofortiges Handeln ist neben Nachhaltigkeit dringende Aufgabe!

Kesselsdorf:.

Wachpolizei? Da war doch mal was! Auf der Grundlage eines Gesetzes über die Sächsische Wachpolizei vom 12. März 2002 konnten Bürgerinnen und Bürger in einem Zwölf-Wochen-Lehrgang zu sogenannten Wachpolizisten ausgebildet werden, die befristet vorrangig im Objektschutz eingesetzt wurden.

Die GdP Sachsen hat schon vor 13 Jahren gegen eine Art „Billigpolizei“ protestiert und stattdessen mehr Stellen für den Polizeivollzugsdienst gefordert. Nun sind wir in Sachsen keinen Schritt weiter (im Gegenteil) und es muss festgestellt werden, dass die schon damals aufgeworfenen und mehr als gerechtfertigten Bedenken der GdP Sachsen bis heute nicht gefruchtet haben. Sturheit und Sparwahn werden bestraft, doch die Bestraften sind unsere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Knochen hinhalten und den Personalmangel und damit einhergehende Hilflosigkeit mit ihrer Gesundheit bezahlen.

Doch die Gewerkschaft der Polizei ist nicht stur!
In dieser angespannten fremd verschuldeten Situation ist und bleibt für uns die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen sowie der Einwohner und Gäste Sachsens das wichtigste Ziel. Und dazu sind in Notsituationen auch suboptimale Aktionen und Reaktionen notwendig. Ziel muss es sein, zeitnah zusätzliche und auf Dauer angelegte eigene sächsische Polizeikräfte zur Verfügung zu haben, wobei die „Ausbildung von Wachpolizisten“ eine aus der Not geborene temporäre Möglichkeit darstellen könnte. Damit wäre die sächsische Polizei in der Lage, die Organisationseinheiten für andere notwendige Aufgaben verfügbar zu haben und zumindest ein wenig zu entlasten.

Damit die Erhöhung des Personals jedoch so zeitnah wie möglich und vor allem nachhaltig geschehen kann, sollte in diesem Zusammenhang jedoch eine tatsächlich schnell ausbaufähige Variante ins Auge gefasst werden, die sich von der damaligen Wachpolizei unterscheidet und nicht zuletzt auch ein Signal gegenüber den eigenen Polizeibeschäftigten und der Bevölkerung ist.

Da die Ausbildung der „Wachpolizisten“ ebenso personelle und räumliche Kapazitäten in Anspruch nimmt und die Einsatzfähigkeit unter Berücksichtigung von Gesetzgebung und Ausschreibungsverfahren wahrscheinlich erst in ca. einem halben Jahr gegeben ist, sollten alternativ die „normalen“ Einstellungen noch in diesem Jahr auf 600 erhöht werden. Einstellungsbewerber sind noch genügend vorhanden.

Werden, darauf aufbauend, sich bereits in der Ausbildung befindliche Polizeianwärter (z. B. im zweiten Jahr ihrer Ausbildung) für die, für die Wachpolizei angedachten, Aufgaben eingesetzt (evtl. in einer Art Praktikum), so werden neben dem Effekt der sofortigen Einsatzfähigkeit auch Kapazitäten für die Ausbildung freigelenkt.

Die außergewöhnliche Situation erfordert eine flexible und ehrliche Denkweise und die außerplanmäßige Bereitstellung von Geld und Personal. Gesetzliche Regelungen sind aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei unbürokratisch umzusetzen und die darin enthaltenen Handlungs- und Ermessensspielräume offensiv und bewusst zu nutzen.

Die Polizei ist mit den derzeitigen Aufgaben bereits an der Grenze der Belastbarkeit und kann diese nur noch bedingt erfüllen. Die neuen, zusätzlichen Aufgaben sind ohne weiteres Personal und schnellen Entscheidungen und Lösungen nicht ohne nachhaltig spürbarer Vernachlässigung anderer notwendiger Aufgaben zu bewältigen.


Noch mehr verletzte Polizisten und die Verbreitung von Angst und Unsicherheit dulden wir nicht!

GdP Sachsen – Wir tun was!
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