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BVerwG

BVerwG entscheidet über Zulage für höherwertige Ämter

Leipzig/Kesselsdorf:.

Am Donnerstag entschied das BVerwG, dass unter gewissen Umständen Beamten eine Zulage gezahlt werden muss, wenn sie in einem höherem Amt beschäftigt werden.

Am Donnerstag entschied das BVerwG, dass unter gewissen Umständen Beamten eine Zulage gezahlt werden muss, wenn sie in einem höherem Amt beschäftigt werden. Dies soll nun auch für „endgültige“ bzw. „auf Dauer“ übertragene Ämter gelten.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt diese Entscheidung, da auch im Freistaat Sachsen seit Jahren viele Beamtinnen und Beamte auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt werden und noch heute auf eine Beförderung warten – auch in der Polizei.
Der Landesvorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen, verweist darauf, dass sich die zuständigen Gremien der GdP mit dem Urteil beschäftigen werden, sobald es in schriftlicher Form vorliegt. Anschließend werden die Mitglieder über die weitere Verfahrensweise informiert.
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