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WEIHNACHTSGELD

Eine unendliche Geschichte

Kesslesdorf:.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bekanntlich am 17. November 2015 beschlossen, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 verfassungswidrig waren (siehe News der GdP vom 18. Dezember 2015). Wesentliche Ursache dieser Unteralimentation war nach Meinung der Richter die Streichung der Sonderzahlung im Jahr 2011, die reinweg fiskalisch motiviert und somit nicht gerechtfertigt war. Seitdem gibt es seitens der GdP Sachsen und auch der Staatsregierung rege Aktivitäten, die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, eine verfassungskonforme Regelung mit Wirkung vom 1. Juli 2016 an zu treffen, so schnell wie möglich umzusetzen.

Der Landesvorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen führte in den vergangenen Tagen und Wochen eine ganze Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen, um die Lesart des Beschlusses zu diskutieren. Unter anderem mit dem Chef der Staatskanzlei Dr. Fritz Jaeckel und dem Innenminister Markus Ulbig am 7. Januar 2016, mit dem Stellv. Ministerpräsidenten Martin Dulig am 12. Januar 2016 (am Rande des DGB-Neujahrsempfangs) und mit dem vom DGB eingesetzten Rechtsanwalt in der Sache SONDERZAHLUNG, Dr. Giesen am 11. Januar 2016 (im Rahmen der Bezirkskommission Beamten- und Besoldungsrecht). Herr Dr. Giesen, der die Musterklagen der GdP Sachsen vertritt, fand dazu in einem Schreiben (hier klicken) an den Finanzminister auch klare Worte!
In all diesen Gesprächen wurde eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der Freistaat Sachsen in der Pflicht sei, diesen Fehler zu korrigieren. Als klare Ansage, die keinen Spielraum lässt, wurden hierbei vor allem zwei Aspekte betrachtet: erstens, dass das BVerfG die Alimentation als „evident unzureichend“ erachtet und zweitens der mehr als eng begrenzte und für das BVerfG untypische Zeitraum bis zum 1. Juli 2016!

Die GdP Sachsen machte in all diesen Gesprächen deutlich, dass es auch aus Sicht der Gewerkschaft keine Spielräume geben kann: Im ersten Schritt kommt einzig und allein die Nachzahlung der entgangenen Sonderzahlungen seit 2011 in Frage, im zweiten die Einarbeitung der Sonderzahlung in die Bezüge ab 2016!

Doch um es klar und deutlich zu formulieren: zwischen dem Beschluss des BVerfG, den verschieden Gesprächen und der Umsetzung der Forderung des BVerfG steht der Finanzminister. Erste Aussagen und verlautbarte Gedanken lassen nichts Gutes erwarten. Schon die Aussage des CDU-Finanzpolitikers Jens Michel, dass es sich bei diesem Beschluss um ein Besoldungsrätsel der Bundesverfassungsrichter handelt, macht einiges deutlich. Es gibt immer noch Unverbesserliche, die nicht wollen und denen die Beamten ein Klotz am Bein sind. Schon allein die Gedanken daran, dass dieser Beschluss nur für die Besoldungsgruppe A 10 gelten könnte, dass nur Kläger und Widerspruchsführer in den Genuss einer gerechtfertigten Alimentation kommen oder dass eine Korrektur der Unteralimentation erst ab 2016 notwendig sei (was automatisch die Unteralimentierung in den Jahren 2011 bis 2015 rechtfertigen würde), sind ein Schlag ins Gesicht, eine Frechheit!

Fünf Jahre hat die sächsische Staatsregierung wissentlich einer zu geringen Bezahlung ihrer Beamtinnen und Beamten zugesehen und nicht den Schneid gehabt, diesen Fehler von sich aus zu korrigieren. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen und dem Freistaat damit einen Weg gewiesen, auch für Recht zu sorgen. Es gibt keine Alternativen! Einen erneuten Tiefschlag unter die Gürtellinie lassen wir nicht zu!

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen fordert von allen politisch Verantwortlichen, keine Diskussion über irgendwelchen halbherzigen Entscheidungen zuzulassen.
Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen weiterhin dafür kämpfen, dass unsere Forderungen auf eine gerechte Bezahlung auch erfüllt werden.

Auf die NEWS vom 21. Dezember 2015 auf der Homepage der GdP Sachsen zur weiteren Handlungsweise eines jeden einzelnen wird verwiesen.
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