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Bundesbesoldungsgesetz

Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum § 46 Bundesbesoldungsgesetz eingegangen

Die GdP Sachsen hat nunmehr die Begründungen der Urteile zum § 46 BBesG (Verwendungszulage) zur Kenntnis genommen. Ein Urteil ist im Mitgliederbereich nachlesbar. Aufgrund dieser Entscheidungen wird durch die GdP Bund die erforderliche juristische Prüfung vorgenommen.

Der GdP-Justiziar des Bundes wird ab der 30. Kalenderwoche diesbezüglich tätig werden und anschließend über das Ergebnis der Überprüfung informieren.

Danach soll ein Musterschreiben verfasst werden, welches allen GdP-Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Unbeschadet dessen läuft aber auch die eigene Prüfung im Landesbezirk Sachsen. In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich auf unsere Informationen unter der Rubrik News (hier nachlesbar) vom 17. Juni 2011 verweisen.

Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum § 46 Bundesbesoldungsgesetz im Mitgliederbereich.

https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Bundesbesoldungsgesetz?open&l=DE&ccm=500064?open&login
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