Politik
GdP spricht sich für die Einhaltung von sozialen Standards aus
Nach intensiver Diskussion kam der Landesvorstand zu der Auffassung, dass die sozialen Rahmenbedingungen, welche in der Verwaltungsvorschrift Arbeitszeit Polizei festgeschrieben sind, absolut einzuhalten sind.
Der Personalmangel, der schon jetzt in den Dienststellen herrscht, darf nicht zu einer Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen durch Überstunden oder anderes führen.
„Viele Dienststellen sind schon jetzt nicht in der Lage, die Dienste nach der Arbeitszeitverordnung zu planen, weil schlicht weg zu wenig Personal vorhanden ist. Was soll dann erst werden, wenn der Personalabbau in der Polizei richtig beginnt“, so Matthias Kubitz, Landesvorsitzender der GdP.
Besoldung
Weiteres Schwerpunktthema war die Beamtenbesoldung in Sachsen. Der Landesvorstand fordert weiterhin, die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten in Sachsen. Die letzte Anpassung der Besoldung bei den sächsischen Beamten war im August 2004. Nicht einmal einen Inflationsausgleich haben die Beamten erhalten.
Eine klare Forderung formulierte der Landesvorstand auch zur Angleichung an die 100 %. Auch hier darf es keine Abkopplung der Beamten vom Tarifbereich geben.
Der Personalmangel, der schon jetzt in den Dienststellen herrscht, darf nicht zu einer Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen durch Überstunden oder anderes führen.
„Viele Dienststellen sind schon jetzt nicht in der Lage, die Dienste nach der Arbeitszeitverordnung zu planen, weil schlicht weg zu wenig Personal vorhanden ist. Was soll dann erst werden, wenn der Personalabbau in der Polizei richtig beginnt“, so Matthias Kubitz, Landesvorsitzender der GdP.
Besoldung
Weiteres Schwerpunktthema war die Beamtenbesoldung in Sachsen. Der Landesvorstand fordert weiterhin, die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten in Sachsen. Die letzte Anpassung der Besoldung bei den sächsischen Beamten war im August 2004. Nicht einmal einen Inflationsausgleich haben die Beamten erhalten.
Eine klare Forderung formulierte der Landesvorstand auch zur Angleichung an die 100 %. Auch hier darf es keine Abkopplung der Beamten vom Tarifbereich geben.