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Freistaat soll Schmerzensgeld für Polizistinnen und Polizisten zahlen

Kesselsdorf:.

Der Freistaat Sachsen soll im Rahmen seiner Fürsorge die Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen für Polizistinnen und Polizisten einführen. So lautet die wiederholte Forderung der Gewerkschaft der Polizei Sachsen an den Freistaat Sachsen.

Im täglichen Dienst werden Polizistinnen und Polizisten angegriffen und verletzt. Neben dem strafrechtlichen Verfahren führen die Kolleginnen und Kollegen oftmals auch ein zivilrechtliches Verfahren auf Schmerzensgeld. Dies bestreiten sie zumeist aus eigener Tasche. „Umso ärgerlicher ist es, wenn die Beamtinnen und Beamte vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, der Täter jedoch nicht zahlungsfähig ist. Dadurch laufen die berechtigten Forderungen unserer Kolleginnen und Kollegen meist ins Leere“, so der Landesvorsitzende Hagen Husgen.

Andere Bundesländer machen es vor: neben Bayern und Schleswig-Holstein beschloss nun auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz, welches das Land verpflichtet, die gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeldforderungen eines Polizeibeamten zu übernehmen. Das Bundesland tritt anstelle eines schuld- oder zahlungsunfähigen Täters ein und verhilft damit den Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Recht, so dass diese nicht auf ihrem zugesprochenen Anspruch sitzen bleiben.

Ein Schreiben der GdP an die Innenministerkonferenz (IMK), sich mit diesem Thema zu beschäftigen, ging dieser bereits Ende 2015 zu. Da die IMK derzeit unter Führung von Sachsens Innenminister Markus Ulbig steht, werden wir dies auch zum Anlass nehmen, die Gespräche dazu zu intensivieren.

GdP – Wir tun was!

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