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Gewalt

GdP fordert eigenen Paragraphen gegen Angriffe auf Polizeibeamte

Berlin/Kesselsdorf:.

Einen eigenen Paragraphen, der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte unter eine Strafandrohung zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren stellt, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP). GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Jeden Tag werden in Deutschland Polizeibeamte tätlich angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Immer häufiger werden solche Übergriffe völlig unvermittelt verübt.“

Das Strafgesetzbuch, so die Gewerkschaft der Polizei, sei dringend ergänzungsbedürftig. Freiberg: „Wir fordern die Einführung eines Paragraphen 115 StGB, der einen solchen Angriff aus dem Nichts auch dann bestraft, wenn der Beamte oder die Beamtin nicht verletzt wird. Damit bekommen wir insbesondere hinterhältige Attacken besser in den Griff.“
Die bisherige Regelung setzte voraus, dass sich der Beamte bei dem Angriff in jedem Fall in einer „Vollstreckungssituation“ befindet, zum Beispiel bei einer Festnahme oder einer Räumung. Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende Streifenbeamte im täglichen Dienst wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst. Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte soll künftig deutlich härter bestraft werden, als die bisherige Widerstandshandlung. Freiberg: „Wir setzen auch auf die abschreckende Wirkung einer solchen Strafandrohung, denn in erster Linie kommt es uns darauf an, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Dienst gesund und unversehrt nach Hause kommen.“

"Damit unterstützt die GdP die Initiative des Freistaates Sachsen im Bund und mochte zusatzlich auf eine deutliche Klarstellung der rechtlichen Ahndungsmoglichkeiten bei den Straftaten zur Gewalt gegen Polizeibeamten hinweisen, so Matthias Kubitz Landesvorsitzender der GdP Sachsen."
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