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Politik

Änderung des Besoldungsgesetzes in den Landtag eingebracht

Dresden:.

Der Sächsische Landtag wird sich in seiner Sitzung am 26. September 2007 in einer ersten Lesung mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes beschäftigen.

Im Gesetzesentwurf sind die geplanten Besoldungserhöhungen (Einmalzahlung in Höhe von 500 EUR für alle Laufbahngruppen (Auszubildende 200 EUR) und Erhöhung der Besoldung um 2,9 % zum 1. Mai 2008 (bis einschließlich A9) bzw. zum 1. September 2008 für die Besoldungsgruppen ab A10) verankert.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen hatte u. a. bereits in der Anhörung zum Gesetzesentwurf kritisiert, dass Beamte in A10 im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 weniger Bezüge erhalten, als Beamte in A9.
(Zum 1. Januar 2008 erhalten Beamte bis einschließlich A9 die „100 %“, Beamte ab A10 erhalten diese 100 % erst ab den 1. Januar 2010.)

Das Kabinett hat sein Gesetzesentwurf nun dahingehend geändert, dass Beamte in A10 in den Zeitraum eine Zulage in Höhe des Unterschiedbetrages + 10 EUR erhalten.
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