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Beamtenversorgung

Deutsche Finanzminister sind sich einig: Gerichte werden ignoriert!

Kesselsdorf:.

Für Uneingeweihte ist das bundesweit gültige Beamtenversorgungsrecht schwer verständlich und öde. Deshalb erlässt die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen e.V dem Empfänger dieser Mitteilung die ausgebreitete Darstellung des Inhalts der Streitigkeit. Nur soviel:

August 2002: Eine pensionierte Beamtin aus Niedersachsen, glaubt dass ihre Ruhestandsbezüge zu ihren Ungunsten falsch berechnet wurden. Sie klagt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Juni 2005: Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihr letztinstanzlich Recht.

November 2005: Die Gewerkschaft der Polizei erkennt nach Veröffentlichung des Urteils, dass es grundsätzliche Auswirkungen hat und ermuntert pensionierte Polizeibeamte, diese Ansprüche geltend zu machen.

Mai 2006: Die Finanzminister aller Länder erkennen, dass die Anwendung des Urteils Geld kostet und beschließen, es zu ignorieren. Das Sächsische Finanzministerium teilt mit, es halte das Urteil für „verfehlt“.

August 2006: Das Sächsische Landesamt für Finanzen lehnt alle Anträge von Betroffenen auf Weisung des Finanzministeriums ab.

März 2007: Das Verwaltungsgericht Magdeburg entscheidet im Fall eines Beamten aus Sachsen-Anhalt in gleicher Sache, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005 anzuwenden ist.

2. April 2007: Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen erkundigt sich im Finanzministerium, ob das Magdeburger Urteil jetzt zu einer Änderung der Sichtweise führt. Antwort: „Nein, es bleibt bei der Absprache der Finanzminister, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht anzuwenden.“

Klar ist Folgendes: Sachsen spielt auf Zeit, bis es die Gesetzgebungskompetenz im Versorgungsrecht bekommt und sich dann ein passendes Gesetz stricken kann. Peer Oehler, stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen e.V.: „Wenn Polizisten den Rechtsstaat nicht spüren, wird es irgendwann schwer, diesen als solchen zu empfinden!“

Bereits im Jahr 2005 wandte sich die GdP Sachsen mir der Problematik an den Petitionsauschuss im Sächsischen Landtag. Von einer Eingangsbestätigung unseres Schreiben erfolgte sonst keine Reaktion.
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