Zum Inhalt wechseln

GdP-Studie

Stalking

Kesselsdorf:.

Das so genannte Stalking, wobei dieses Wort aus dem englischen soviel bedeutet wie „Anschleichen“, nimmt auch in Deutschland immer größere Ausmaße an. Betroffen können sowohl Prominente sein wie auch „normale“ Bürger.

Unter Stalking versteht man eine Vielzahl von Verhaltensweisen:

Z.B. die wiederholte Überwachung und Beobachtung einer Person, die ständige demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe; die körperliche Verfolgung; Annäherung, Kontakt- sowie Telefonversuche; ständiges Hinterlassen von Mitteilungen über Telefax, Internet oder Mobil-Telefon.

Stalking kann folgende, strafrechtlich relevante Erscheinungsformen sowohl einzeln als auch in kumulativer Form haben:
  • Sachbeschädigungen
  • Telefonterror
  • Beleidigungen
  • Eindringen in Wohnungen
  • Verfolgungsfahrten
  • Körperverletzungen
  • Bedrohungen
  • Sexualisierte Gewalt
  • Mord.

Die GdP fordert die Legislative auf, einen Straftatbestand zu schaffen, der - wenn möglich - auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet und somit den Opfern, aber auch der Polizei, Rechtssicherheit gewährt.

Der Studie kann auch bei den Kreisgruppen oder in der Geschäftsstelle abgefordert werden.
This link is for the Robots and should not be seen.