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Politik

Kabinett beschließt Besoldungsanpassung

Dresden:.

Nachdem das Thema Besoldungsanpassung in der letzten Woche nicht im Kabinett behandelt und stattdessen auf eine Einigung der SPD und CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag angestrebt wurde, beschloss die Staatsregierung in seiner heutigen Sitzung die überarbeitete Vorlage aus dem Finanzministerium.

Folgende Pressemeldung wurde veröffentlicht:

Besoldung der Beamten soll angepasst werden

Die Staatsregierung hat sich heute auf einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung verständigt, der nun den Verbänden und Gewerkschaften zur Anhörung vorgelegt wird. Danach sollen die Beamten und Richter des Freistaats eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro (Anwärter 200 Euro) erhalten. Zudem wird die Beamtenbesoldung der unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sowie der Anwärter zum 1. Mai 2008 und die der höheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2008 um jeweils 2,9 Prozent erhöht.

Sachsens Finanzminister Dr. Horst Metz nannte den Entwurf ausgewogen. „Mit dem Vorschlag bringen wir die soziale Komponente und den Leistungsgedanken unter einen Hut. Und wir sorgen dafür, dass sich die Einkommensentwicklung bei den Beamten an die Entwicklung bei den Angestellten anlehnt. Schließlich haben die Beamten in den vergangenen Jahren auch ihren Beitrag zur Konsolidierung geleistet und gleichwohl gute Arbeit gemacht.“

Wirtschaftsminister Thomas Jurk: „Für mich ist es besonders wichtig, dass die unteren Besoldungsgruppen beispielsweise Polizisten im Streifendienst oder Wachtmeister in den Gerichten früher von der Erhöhung profitieren. Damit ist die Besoldungsanpassung auch sozial gerecht und ausgewogen.“

Von der früheren linearen Erhöhung bei den unteren Besoldungsgruppen und den Anwärtern profitieren rund 16.000 Bedienstete. Die Einmalzahlung kostet den Freistaat rund 15,5 Millionen Euro, die lineare Erhöhung im Jahr 2008 wird mit rund 15,2 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Die Besoldungsanpassung steht im Zusammenhang mit dem seit November 2006 gültigen Tarifvertrag für die Länder (TV-L), der die Bezahlung für die Angestellten und Arbeiter regelt. Es ist üblich, dass die Besoldung der Beamten an die Ergebnisse der Tarifverträge angepasst wird. Seit der Umsetzung der Föderalismusreform I ist dies Sache der Länder, die diesbezüglich unterschiedliche Regelungen vorgeschlagen bzw. beschlossen haben.
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