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Bepo

Information für die zukünftigen Polizeimeister und Polizeimeisterinnen z.A.

Chemnitz:.

Mit Ende der Ausbildung und dem Schritt ins Probeverhältnis beginnt ein ganz neuer Abschnitt der beruflichen Laufbahn.

Damit zwingend verbunden ist eine Neuordnung der eigenen Versorgung. Dies betrifft u.a. folgende wichtige Punkte:
  1. Der Dienstherr ändert Ihre Versorgungsansprüche. Sie haben bei einem Dienstunfall Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitspension. Bei Dienstunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Freizeitunfalls besteht noch kein Anspruch auf Versorgung. Für dieses Risiko ist die private Absicherung über eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung erforderlich.
  2. Mit Ende der Ausbildung endet die beitragsfreie Anwartschaft unserer Tarife AB und SB-R. Bis zum 31.10.2005 können Sie diese Tarife ohne Gesundheitsprüfung fortführen. Nach diesem Zeitpunkt können diese Tarife nur mit erneuten Gesundheitsfragen weiter geführt werden.
  3. Erstmals besteht die Notwendigkeit einer Privaten Haftpflichtversicherung. Über die Polizeiversicherungs-AG (PVAG) bekommen Sie als GdP-Mitglied diese Absicherung bereits ab einem Jahresbeitrag von 35,00 €.

Zur Abstimmung eines individuellen Termins erreichen Sie meine Kollegen und mich unter den angegebenen Telefonnummern (siehe PVAG) oder über den Kreisgruppenvorsitzenden Dietmar Schreiter.
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