„Eine tatsächliche Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibedienstete darf auf keinen Fall im Innenministerium oder einer der Staatsregierung unterstellten Behörde gebildet werden. Sie sollte der parlamentarischen Kontrolle unterliegen und beim sächsischen Landtag eingerichtet werden“, so Hagen Husgen Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Sachsen e.V.
„Diese Instanz muss unabhängig sein und weitreichende Auskunfts- und Prüfrechte haben, um von vorn herein über jeden Verdacht, sie stehe unter dem Einfluss von Staatsregierung oder Polizeiführung und arbeite nicht sachgerecht, erhaben zu sein“, so Husgen weiter.
Die Beschwerdestelle wird zunächst mit vier Mitarbeitern die Arbeit aufnehmen. Erreichbar sind sie per E-Mail unter:
beschwerdestelle-polizei@smi.sachsen.de. Weiterhin kann die eigens eingerichtete Telefonsprechstunde genutzt werden. Von Montag bis Freitag können zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr Anliegen unter der Rufnummer 0351/564-3970 bei den Mitarbeitern direkt vorgetragen werden. Eine Faxnummer: 0351/564-3699 wurde ebenfalls geschaltet.
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