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Presse

Gewerkschaft der Polizei Sachsen wendet sich an Rechnungshöfe und an Bund der Steuerzahler

Kesselsdorf:.

In einem Brief an den Sächsischen Rechnungshof, dem Bundesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler macht die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen auf Verschwendung von Steuergeldern durch das Sächsische Finanzministerium aufmerksam.

Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass bisherige Berechnungen von Ruhegehältern für Beamte mit Mindestversorgung wegen geringer Dienstzeiten als rechtswidrig erkennt und wonach vielen Beschäftigten eine leicht erhöhte Versorgung zusteht.

Das Finanzministerium gab in einem Gespräch wegen der zu erwartenden Mehrausgaben unumwunden zu, das es dieses rechtskräftige Urteil für schlecht hält und nicht anwenden will und wird.

Die Verschwendung liegt allerdings in folgendem Vorhaben: Man beabsichtigt einem Beamten mit ähnlicher aber nicht identischer Berufsbiografie einen erkennbar falschen Versorgungsbescheid zu geben, wird den Widerspruch ablehnen und sich über Jahre durch alle Instanzen klagen lassen. Vorgeschobenes Ziel ist, dass ein anderer Senat des Bundesgerichtshofes in diesem Verfahren, die Sichtweise des ersten Senates nicht übernehmen könnte und damit das Finanzministerium sich das Urteil heraus suchen kann, das ihm gerade passt. Dass damit nicht zu rechnen ist, liegt auf der Hand. So kann es nur darum gehen, Gerichte auf dem Rücken des Steuerzahlers und des Betroffenen zu beschäftigen, um Zeit zu gewinnen, die Finanzen auf die Mehrausgaben einzurichten.

Peer Oehler, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Sachsen: „Dem Finanzministerium ist nichts mehr heilig, nicht mal mehr ein Urteil eines Bundesgerichts. Leider lässt sich der Rechtsbereich der Bundesbesoldung nicht kurz und knapp darstellen. Aber wir haben gegenüber allen Adressaten umfassend dargestellt, dass trotz eindeutiger Rechtslage hier Gelder für Verfahren verschwendet werden. Das ist am Rande der Untreue!“

Die Gewerkschaft der Polizei ist nun in der Situation, dass sie dem Beschäftigten Rechtsschutz gewähren muss und wird. „Auch wenn wir mit diesen Mitgliedsbeiträgen Sinnvolleres anstellen könnten, werden wir den Kollegen nicht im Stich lassen, wenn es soweit ist.“, so Oehler.
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