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Tarif

Ortszuschlag/Verheiratetenzuschlag

Kesslesdorf:.

Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte, deren Ehepartner bei Bund oder Kommunen beschäftigt sind und seit dem 01.10.2005 dem neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst unterliegen, müssen keinen Antrag für den vollen Ortszuschlag bzw. Verheiratetenzuschlag stellen.

Die Anspruchberechtigten Beschäftigten werden durch die Bezügestelle ermittelt. Die Nachzahlung soll ab 2006 erfolgen. Die Angestellten sollten darauf achten, dass der Bescheid zur Zahlung vor Ablauf der Ausschlussfrist (6 Monate ab Oktober 2005) erfolgt.Ortszuschlag/Verheiratetenzuschlag.
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