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Leitfaden für Tarifbeschäftigte zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Kesselsdorf:.

Akute Pflege erfordert eine schnelle Organisation für den zu Pflegenden, aber auch für die berufstätigen Angehörigen um die notwendigen Organisationsschritte einzuleiten. Ab dem 1. Januar 2015 wird mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – das entsprechende Änderungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) vorsieht – eine verbesserte rechtliche und finanzielle Absicherung von diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Beschäftigten erreicht.

Die AG "Vereinbarkeit Beruf und Leben" der Frauengruppe (Bund) hat einen Leitfaden für die Tarifbeschäftigten zum Thema "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" erstellt. Auf den 9 Seiten findet ihr Hinweise zur

· Kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
· Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
· Familienpflegezeit
· Förderung der pflegebedingten Freistellung
· Sonderurlaub und Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Angehörigen
Hier der Leitfaden

GdP – Die tut Was!

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