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Politik

Sicherheitsfragen und Rahmenbedingungen der sächsischen Polizistinnen und Polizisten Thema im Sächsischen Landtag

Kesselsdorf/Dresden:.

Nach der Sommerpause beraten in dieser Woche vom 29. August bis 2. September die Abgeordneten des Sächsischen Landtages in den Ausschüssen über verschiedenste Themen, die die Gewährleistung der Sicherheit des Freistaates Sachsen sowie die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten unmittelbar berühren.

So wird sich der Innenausschuss auf seiner 22. Sitzung am 1. September 2011 u. a. mit folgenden Gesetzentwürfen und Schwerpunktthemen auseinandersetzen, die auch für die praktische Umsetzung des Projektes „Polizei.Sachsen.2020“ von besonderer Bedeutung sind:
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Drucksache 5/5450)
  • Auswertung des Einsatzes der Polizei am 19. Februar 2011 (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/5079)
  • 19. Februar 2011: Überwachung des Fernmeldeverkehrsunverhältnismäßig - Kriminalisierungsstrategie von friedlichen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten beenden! (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/6141)

Daneben wird durch die unterschiedlichsten Ausschüsse (federführend der Haushalts- und Finanzausschuss) das Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz - SächsStOG) (Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 5/6426) beraten.

Die GdP Sachsen fordert in diesem Zusammenhang, die Polizeistandorte so festzuschreiben, dass im Notfall noch festzulegende Hilfsfristen eingehalten werden können. Auch die örtliche Erreichbarkeit der Bürgerpolizisten durch die Bürger muss nachhaltig geklärt werden. Die GdP stellt auch klar, dass für sie die beabsichtigte Auflösung der Bereitschaftspolizei-abteilungen als Dienststellen ein großer Fehler ist. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anzahl der Abteilungseinsätze in und außerhalb Sachsens in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und im Alltag eingespielte Abteilungsstäbe dabei eher in der Lage sind, die gewachsenen Anforderungen vor allem im Führungsbereich zu meistern, als die vorgesehenen Aufrufstäbe, fordert die GdP Sachsen die Erhaltung dieser Dienststellen.
Ein weiter Vorschlag der GdP Sachsen ist, auf überflüssige Umbenennungen von Dienststellen aus Kostengründen zu verzichten.

Besonders aufmerksam verfolgt die GdP Sachsen die Beratungen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen (Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 5/5726).

Hierzu hat sich die GdP Sachsen mit entsprechenden Vorschlägen im Beteiligungsverfahren gemäß § 128 Sächsisches Beamtengesetz eingebracht, die entsprechend berücksichtigt werden sollten. Klar ist, dass der beabsichtigte Stellenabbau der Staatsregierung bei der Polizei und eine Altersanhebung im Polizeivollzugsdienst nicht zusammenpassen. Zugleich steht auch die Hauptforderung der GdP Sachsen, die Versorgungs- und Dienstrechtsreform in einem Paket und nicht losgelöst voneinander zu verabschieden, weiterhin im Raum.
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