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Rente

Rentenreform - Stichtagsregelung zur Altersteilzeit für ArbeitnehmerInnen

Berlin/Kesselsdorf:.

Das Bundeskabinett hat am 29. November 2006 den Gesetzentwurf zur Anpassung der Altersgrenzen in der Rentenversicherung beschlossen. Damit ist die Anhebung der Altersgrenze bei der Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre verbunden.

Besonderen Vertrauensschutz haben Angehörige der Geburtsjahrgänge 1954 und älter, wenn sie bereits jetzt verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder dies noch bis zum 31. Dezember 2006 vereinbaren. Ein Rentenbeginn ist danach weiterhin frühestens mit 62 möglich. Ein abschlagsfreier Rentenbezug ist mit 65 möglich.
An die Altersteilzeit muss sich nämlich direkt der Eintritt in die gesetzliche Rente anschließen.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen betroffenen KollegInnen zu prüfen, ob kurzfristig ein Antrag auf Altersteilzeit notwendig ist, um Nachteile zu vermeiden.

Bitte nehmt, sofern Ihr von dem Vertrauensschutz profitieren wollt umgehend Kontakt mit der Personalabteilung auf. Rentenreform - Stichtagsregelung zur Altersteilzeit für ArbeitnehmerInnen
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