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Verfassungsbeschwerden der GdP Sachsen erfolgreich!

Hamburg / Kesselsdorf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, und wieder hat sich unser Kampf als GdP Sachsen gelohnt. Am Rande des Einsatzes zum G 20- Gipfel erreichte uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu zwei von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden mit folgendem Inhalt:

- Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Richtigkeit der Rechtsauffassung der GdP Sachsen!

-
Die Besoldung und die Versorgung der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts war sowohl wegen der verzögerten Angleichung der Ostbesoldung an das Westniveau, als auch wegen der verzögerten Übertragung des Tarifergebnisses verfassungswidrig!

- Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2018 für die Jahre 2008 und 2009 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

Die GdP Sachsen bleibt am Ball und fordert die Staatsregierung und das sächsische Parlament auf, unverzüglich zu handeln.

GdP – Wir tun was und werden Euch über die weitere Entwicklung informieren.
Bild: Foto Thorben Wengert_pixelio.de
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