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Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

„Eine Rechtsschutzversicherung ist billiger … als der Beitrag bei der GdP“

Die GdP bietet für einen höheren Beitrag jedoch bei weitem mehr Leistungen. Dies sind im Einzelnen:
Rechtsschutz, der sich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert - keine anonyme Rechtsschutzversicherung.
  • Vorsatztaten (Amtsdelikte) sind mit umfasst – anders als bei Rechtsschutzversicherungen
  • Keine Selbstbeteiligung bei Schadensersatzklagen
  • Individuelle Rechtsberatung durch unsere Beratervertragsanwälte.
  • Die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Eures Vertrauens für Eure Vertretung vorzuschlagen.
  • Die Rechtsschutzkommission berät in der Regel einmal wöchentlich über Eure Rechtsschutzanträge. Die Rechtsschutzkommission besteht aus aktiven bzw. pensionierten Beamten und Tarifbeschäftigten, welche im Polizeidienst tätig sind / waren. Somit ist eine praxisnahe Entscheidung möglich.
  • Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten

Hier findet Ihr unseren Rechtsschutzantrag sowie die Rechtsschutzordnung.

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