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Beihilfe

Einreichung von Belegen für die Beihilfe

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte den Finanzminister auf, die Grenze von 200 € zur Einreichung von Beihilfebelegen aufzuheben. In seiner Antwort, die uns heute erreichte, lehnt er dies ab.

Kesselsdorf:.

Durch Hartz IV werden voraussichtlich auch Partnerinnen und Partner von Beamtinnen und Beamten kein Arbeitslosengeld II erhalten. Das bedeutet, dass diese Familien bei Abzug aller fixen Kosten mit sehr wenig Geld im Monat auskommen müssen. Dieses war der Grund, warum die GdP forderte, die 200 € Grenze nach unten zu setzen.

Der Finanzminister hat für unser Anliegen zwar Verständnis, lehnte dieses letztlich jedoch ab. Bereits vor Hartz IV habe es solche Problemfälle gegeben. Die Belastung auch für Beamte mit niedriger Besoldung wird als insgesamt zumutbar angesehen. Die Antragsgrenze sei weiterhin geboten, um aus verwaltungsökonomischen Gründen häufige Antragstellungen in kurzen Zeitabständen zu vermeiden. Insgesamt sei dies ein gerechtfertigter Kompromiss zwischen den Interessen der Beihilfeberechtigten und dem Interesse des Freistaates an einem wirtschaftlichen Abrechnungsverfahren.

Wir bedauern, dass das Finanzministerium hier nicht einlenkt und es den Betroffenen nicht wenigstens in dieser Frage entgegen kommen will.
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