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Regierungserklärung des Ministerpräsidenten

Forderungen jetzt anpacken!

Dresden:.

Am heutigen 29. Februar 2016 gab der Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Plenum des Sächsischen Landtags eine Regierungserklärung unter der Überschrift „Starker Staat und aktive Bürger: gemeinsam unsere Werte verteidigen und Radikalisierung bekämpfen.“ ab.

Die GdP Sachsen ist der Meinung, dass diese Erklärung notwendig ist, es aber keinesfalls nur bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben darf, um das angekratzte Image Sachsens aufzubessern. Denn nicht nur das Image des Freistaates wird mehr und mehr beschädigt sondern auch das der sächsischen Polizeibeschäftigten. Es ist beschämend, mit ansehen zu müssen, dass immer und immer wieder den engagiert Handelnden der schwarze Peter zugeschoben wird. Der schwarze Peter für Ursachen, die andere zu verantworten haben. Ein ausführliches Interview dazu gab der Landesvorsitzende Hagen Husgen am 23. Februar 2016 gegenüber ZDFheute.de. (Link zum Beitrag auf heute.de)

Es ist alles andere als hilfreich, wenn man sich selbst in der sächsischen Koalition uneinig ist. Während der CDU-Innenminister Markus Ulbig den Einsatz der Polizisten in Clausnitz als gerechtfertigt bezeichnete, hat der Vorstand der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen die Suspendierung des Chemnitzer Polizeichefs gefordert. Eine Hau-Drauf-Strategie, die keinem nutzt sondern allen nur schadet.

Nach den jüngsten Vorfällen in Clausnitz und Bautzen wird es höchste Zeit, sich tiefgreifend, objektiv und vor allem ehrlich mit der Analyse der Ursachen, mit den daraus zu ziehenden Konsequenzen und darauf aufbauenden notwendigen Entscheidungen zu beschäftigen. Der erste Schritt in diese Richtung könnten die Worte in dieser Regierungserklärung sein, wenn sie nicht ungehört im Universum verhallen.

Der Ministerpräsident sprach von einem notwendigen starken Staat, von einer Stärkung des Staates.
„Dazu bedarf es die personelle Verstärkung von Polizei und Justiz.“, so seine Worte. Dem schließen wir uns an. Doch die Verstärkung der Polizei darf nicht nur finanzgesteuert sein, sondern muss den tatsächlichen Bedarf und dem Druck auf die Polizei, der in der letzten Zeit immer mehr zu spüren ist, gerecht werden. Es muss die Möglichkeit der Anhörung zur Evaluierung der Polizei im Mai dieses Jahres genutzt werden, intensiv über das Abschlussergebnis der Fachkommission nachzudenken und die von der GdP Sachsen erhobenen Bedarfe mit ernstem Willen mit einzubeziehen.

Tillichs Worte
„Den geplanten Stellenabbau setzen wir aus.“ sind nicht neu sondern schon seit Monaten zu hören. Dazu ist es aber notwendig, „Nägel mit Köpfen“ zu machen und sofort die kw-Stellen des Doppelhaushaltes 2015/2016 rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu streichen, um beispielsweise Stellen für Spezialisten, Tarifbeschäftigte oder Lehrkräfte freizulenken. Bis zum heutigen Tag ist diesbezüglich nichts passiert. Der Stellenabbau plätschert so Tag für Tag weiter vor sich hin. Keiner will ihn, aber alle sehen nur zu!

Es ist auch richtig, bereits 2016 mit der Einstellung von
mindestens 500 Polizeianwärtern zu beginnen, ab dem Jahr 2017 müssen es sogar mindestens 800 sein. Dazu ist es erforderlich, in einem schnellstmöglich aufzustellenden Konzept alle Voraussetzungen personeller und infrastruktureller Natur zu schaffen. Das darf nicht dem Selbstlauf überlassen werden. Eine klare Linie und eine deutliche Ansage mit Fristsetzungen müssen her!

„Wir müssen die Autorität der Polizei stärken und den Respekt gegenüber Polizistinnen und Polizisten vergrößern.“ Dies sind auch Worte des Ministerpräsidenten am heutigen Tage, die dem Forderungskatalog der GdP Sachsen entsprungen sein könnten. Also ran an den Bundestisch und gemeinsam mit den anderen Landeschefs für eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches durch Einführung eines längst überfälligen Paragrafen 115 zum Schutz der Polizei sorgen! Auch dies ist nicht neu sondern leider nur in den Schreibtischen der letzten Jahre vergessen und vergilbt. Eine Befürchtung von uns, die augenscheinlich in der einen oder anderen Angelegenheit nicht unbegründet ist.

Wichtig ist dem Ministerpräsidenten in seiner Rede auch
, „dass gerade junge, gut ausgebildete Sachsen den Weg zur Polizei … finden“ und „dass unsere Polizisten die vergleichbaren gesetzlichen und technischen Möglichkeiten haben.“

Die Möglichkeiten bestehen! Sie müssen nur genutzt werden! Und gewollt sein!

So besteht gerade jetzt die Möglichkeit für eine verfassungsgemäße Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu sorgen - und keine Besoldung, die sich gerade noch so am Rande der Verfassungsmäßigkeit entlang hangelt. So besteht auch die Möglichkeit, sich den positiven Erfahrungen anderer Bundesländer anzuschließen, in dem auch im Freistaat Sachsen die Body-Cam Einzug hält.

Herr Ministerpräsident! Jetzt sind Sie am Zuge!

Aufbauend auf ihre Worte (somit Ihr Wollen „schwarz auf weiß“ vorliegend) fordert die Gewerkschaft der Polizei Sachsen in den nächsten Monaten klare Aussagen und Festlegungen, die dieses Wollen auch zur Realität werden lassen.
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