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Dresden. 12.04.2018



Anhörung im Sächsischen Landtag
Gesetz zur Weiterentwicklung des Dienstrechts

Am 11. April 2018 fand im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages eine öffentliche Anhörung zum „Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts“ statt. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, Hagen Husgen, trat selbstverständlich als Sachverständiger auf, um die tatsächlich bewegenden Schwerpunkte hinsichtlich der dienstrechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort im Beisein der Abgeordneten anzusprechen und zu argumentieren. Er war der einzige Vertreter der Polizei - im ganzen Plenarsaal!

Wer sich die über 120 Seiten genau ansieht, muss sich die Fragen stellen: „Was war gleich 2019? Landtagswahlen? Wo?“ In Sachsen sicherlich nicht! Anders ist nämlich nicht zu erklären, dass zum wiederholten Male und gerade in solch bewegenden Zeiten der nicht nur politischen Veränderungen wieder kein großer Wurf gelungen ist. Wer dachte, dass nun für unsere Kolleginnen und Kollegen riesige Pflöcke für verbesserte Rahmenbedingungen eingeschlagen werden, um in Erinnerung bleibende Veränderungen herbeizuführen, war angesichts des in den Landtag gepiekten „Zahnstochers“ schon enttäuscht.
Husgen verwies auf die Veränderungen in den Nachbarländern, die schon lange begriffen haben, dass entsprechende „Highlights“ zu setzen sind, um junges Personal im Kampf um die Besten auch für Sachsen zu gewinnen. „Mindestens die Einführung des Eingangsamtes A 8 in der Polizei Sachsens, die Einführung der Besoldung nach Dienstposten, die Überarbeitung der Zulagen vor allem für die Kolleginnen und Kollegen, die die „dreckigste“ Arbeit leisten (Schichtdienst), die Abschaffung der sogenannten Fünf-Stunden-Regelung, aber auch die gesetzliche Deckelung im Regressfall sind Schwerpunkte, auf welche wir setzen und die wir in einer Weiterentwicklung auch fordern.“, betonte der Landesvorsitzende in seinem Statement.

Auch wenn uns die Einführung der Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeld und das „Nachholen“ der Ost-West-Anpassung 2008/2009, einschließlich der viermonatigen verzögerten linearen Anpassung in diesem Zeitraum als Positivum in diesem Gesetzentwurf entgegengehalten werden (was nichts anderes als jahrelange Forderungen bzw. Folgen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind), kann keinesfalls von einem großen Wurf gesprochen werden. Es ist auf keinen Fall die vollständige Antwort auf den von vielen Politikern formulierten und nachlesbaren Ausspruch: „Wir haben verstanden.“

KRAWUM!!!


Der Schuss muss endlich gehört werden - und dazu hat hoffentlich die Anhörung beigetragen. Noch ist es nicht zu spät, aber viel Zeit bleibt nicht mehr!

Was war gleich 2019? Und wer hat was verstanden?

GdP - Wir tun was!


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