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DUZ

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Verwendungszulage … UND WIE WEITER?

Im Finanzministerium kommt so langsam etwas wie Bewegung hinein! Wahrscheinlich nach dem Motto: „Gut‘ Ding will Weile haben!“ Ob diese Dinge nun gut werden, wird sich zeigen. Eine Sächsische Erschwerniszulagenverordnung ist auf den Weg gebracht worden.

Die GdP hat sich mit dem Entwurf tiefgründig beschäftigt und dem DGB als Spitzenverband eine Stellungnahme zugearbeitet, die Ihr hier nachlesen könnt.
Des Weiteren wurden nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründungen zur Verwendungszulage (§ 46 BBesG) erste Durchführungshinweise durch das SMF erlassen. Da sind schon recht merkwürdige Gedanken im Spiel! Macht Euch selbst ein Bild! Wir machen uns momentan gemeinsam mit einer Anwaltskanzlei ein Bild über die Aussagen und werden Euch über die Ergebnisse und die weitere Verfahrensweise auf dem Laufenden halten. Der Landesvorstand wird sich anlässlich seiner LV-Sitzung am 7. September 2011 ebenfalls mit diesem Thema ausführlich befassen.
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