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Besoldung

Bezahlung nach Alter oder Dienstposten?

Wie wird der EuGH oder das BAG entscheiden?

Kesselsdorf:.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen am 20. Mai 2010 entschieden, an den Europäischen Gerichtshof zwei Vorabfragen, bezüglich der Altersdiskriminierung bei der Vergütung der Tätigkeit zu stellen. Aus diesen könnten sich im Nachhinein sowohl für die Bezahlung von Tarifbeschäftigten, aber auch für die Beamtenbesoldung Konsequenzen ergeben.

Die GdP Sachsen informiert deshalb aktuell über den Sachstand und stellt entsprechende Musteranträge im Mitgliederbereich bzw. über die Kreisgruppen zur Verfügung.

Hier geht es zu den Informationen im Mitgliederbereich.
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