Beamtenversorgung
Haltung der Finanzministers unklar
Anwendung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Mindestversorgung
Die für Versorgung zuständigen Vertreter der Bundesländer hatten sich bereits im September 2005 auf eine einheitliche Auslegung des Urteils geeinigt. Diese fällt allerdings zu Ungunsten eines großen Teils unserer Kolleginnen und Kollegen aus.
Rückfragen beim Bundesverwaltungsgericht ergaben, dass eine Verschlechterung der Versorgungsbezüge durch das Urteil weder beabsichtigt noch gedeckt sind.
Da die Antwort des Finanzministers auf unsere Anfrage zur Anwendung des Urteils noch aussteht, können wir erst nach Erhalt die endgültige Entscheidung über Verfahren vor den Verwaltungsgerichten treffen.
Weitere Verfahrensschritte werden wir am 20.03.2006 gemeinsam mit den Kreisgruppenvorsitzenden festlegen.
Rückfragen beim Bundesverwaltungsgericht ergaben, dass eine Verschlechterung der Versorgungsbezüge durch das Urteil weder beabsichtigt noch gedeckt sind.
Da die Antwort des Finanzministers auf unsere Anfrage zur Anwendung des Urteils noch aussteht, können wir erst nach Erhalt die endgültige Entscheidung über Verfahren vor den Verwaltungsgerichten treffen.
Weitere Verfahrensschritte werden wir am 20.03.2006 gemeinsam mit den Kreisgruppenvorsitzenden festlegen.