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Politik

Regelaufstiegsausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in Zukunft bis 40 Jahre möglich

GdP Sachsen dankt dem Innenministerium

Kesselsdorf:.

Als der Landespersonalausschuss im Frühjahr 2007 beschloss, einem Antrag des Innenministeriums zur generellen Ausnahme vom Höchstalter für den Aufstieg zum höheren Polizeivollzugsdienst von 35 Jahren und einer Erweiterung auf 40 Jahre zuzustimmen, regte unser Vertreter im Landespersonalausschuss an, dem SMI zu empfehlen, selbiges auch für den Aufstieg zum gehobenen Polizeivollzugsdienst zu beantragen.

Nun stellte das SMI einen solchen Antrag und der Landespersonalausschuss stimmte am 26. Juni 2007 zu.

Peer Oehler, stellv. GdP-Vorsitzender und Mitglied im Landespersonalausschuss: „Ich freue mich, dass das Innenministerium unsere Argumente nachvollziehen konnte und nun zumindest eine Barriere weniger für die Beschäftigten da ist. Vielleicht können wir das Innenministerium bei der Überarbeitung der Laufbahnverordnung gewinnen, auch von der Zulassungsvoraussetzung des 1. Beförderungsamtes A8 Abstand zu nehmen.“

Beschlusstext:
„Abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsLVOPol können Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes zur Aufstiegsausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen werden, wenn sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“
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