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Politik

GdP Sachsen staunt über Pressemitteilung des Staatsministers des Innern

Kesselsdorf:.

Mit Staunen nimmt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen zur Kenntnis, dass das Kabinett Eckpunkte für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts bereits beschlossen hat. Unter der Überschrift: "Flexibel, transparent, leistungsorientiert Eckpunkte für Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen" wird über die Vorstellungen der Staatsregierung informiert.

Bisher ist eine inhaltliche Diskussion mit der Gewerkschaft der Polizei Sachsens noch nicht erfolgt.

"Bereits die Pressemitteilung wirft zahlreiche Fragen auf. Die GdP Sachsen ist bereit sich in diesen Prozess mit ihrem Fachwissen einzubringen." sagte Torsten Scheller, stellv. Landesvorsitzender.

Wie der Staatsminister des Innern, Hr. Ulbig auf der Klausurtagung der Gewerkschaft der Polizei am 29.01.2010 in Bautzen zugsichert hat, ist ihm der Fach- und Sachverstand der GdP bei diesem Projekt sehr wichtig.
Die GdP Sachsen hatte bereits im Jahr 2009 einen eigenen Vorschlag z. B. zur Verbesserung der Besoldung vorgelegt und ist auch jetzt gesprächsbereit.



Pressemeldung:

SMI - Sächsisches Staatsministerium des Innern 02.02.2010

Haushalt/Finanzen | Innenpolitik | Beschäftigungspolitik


Flexibel, transparent, leistungsorientiert Eckpunkte für Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen

Das Kabinett hat Eckpunkte für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. Durch die Föderalismusreform hinzugewonnene Gesetzgebungskompetenzen des Freistaates im Bereich des Beamtenrechts sollen genutzt werden, um ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.

Eine moderne Verwaltung braucht qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. Bei der Reform spielen daher die Schaffung eines im Bundesvergleich wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten Besoldungs- und Versorgungsrechts, lebenslanges Lernen und ein flexibles Laufbahnrecht, das zugleich die Mobilität zwischen den Bundesländern gewährleistet, eine wichtige Rolle. Darüber hinaus soll künftig der Einstieg für Quereinsteiger in die sächsische Verwaltung erleichtert werden.

Zu den jetzt beschlossenen Eckpunkten, mit denen die Weichen für die notwendigen Gesetzgebungsverfahren gestellt worden sind, gehört unter anderem die Reduzierung der derzeit vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) auf ein oder zwei Laufbahngruppen (z. B. Unterteilung in Beamte mit oder ohne Hochschulabschluss). Dadurch sollen bessere Aufstiegschancen für leistungsstarke Beamte geschaffen werden. Zudem soll die Vielzahl von Fachlaufbahnen (derzeit in Sachsen ungefähr 70) zu lediglich neun Fachrichtungen (allgemeine, nichttechnische Verwaltung, Bildung und Kultur, Feuerwehr, Finanz- und Steuerverwaltung, Gesundheit und Soziales, Justiz, Polizei, technische Verwaltung sowie Umwelt-, Agrar- und Forstverwaltung) zusammengefasst werden. Hierdurch werden die Beamten breiter einsetzbar und die Laufbahnen werden für alle neuen Bildungs- und Studienabschlüsse geöffnet. Der Leistungsgrundsatz soll gestärkt werden, indem Verwendungswechsel der Beamten als Beförderungsvoraussetzungen festgeschrieben werden. Die bestehenden Teilzeitmöglichkeiten sollen verbessert werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im Zuge der Reduzierung der Laufbahngruppen ist die Ämterordnung den neuen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere sind die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für differenzierte Einstiegsebenen in den Laufbahngruppen zu schaffen. Mit der Neustrukturierung der Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A soll die Attraktivität für Berufseinsteiger erhöht und zudem die bestehenden Dienstaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden. Zur Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst soll die derzeitige Leistungsbezahlung ausgebaut werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten eines flexiblen und an den jeweiligen Gegebenheiten orientierten Eintritts in den Ruhestand erweitert werden.

Vorgesehen ist außerdem die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für Beamte von 65 Jahren auf 67 Jahre. Die besonderen Altersgrenzen z. B. für Polizei und Feuerwehr sollen von 60 auf 62 Jahre angehoben werden. Ziel ist hierbei die Gleichstellung der Ruhestandsbeamten mit den Rentnern. Da die Gesamtreform erst im Sommer 2013 in Kraft treten soll, wird es vorab ein auf die Anhebung der Altersgrenzen begrenztes Gesetzgebungsverfahren geben, damit der erste Anhebungsschritt wie im Rentenbereich zum 1. Januar 2012 erfolgen kann.
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