Rechtsschutz GdP Sachsen: Verfahren „Altersdiskriminierung“
Was gibt es Neues?
Wir empfehlen, dem Passus auf dem vom Gericht übermittelten Formular (Musterbeispiel, hier klicken) zuzustimmen und auf die Zustellung des Aussetzungsbeschlusses zu verzichten.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit mehreren Urteilen vom 30.10.2014 entschieden, dass der Sächsische Gesetzgeber die für die Stufenzuordnung maßgeblichen Regelungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes rechtmäßig rückwirkend zum 01.09.2006 in Kraft gesetzt habe. Über die mit dem Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei betriebenen Verfassungsbeschwerdeverfahren haben die Verfassungsgerichte ebenso wie über die Verfassungsbeschwerden der Beamten, deren Klagen beim Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurden, bisher nicht entschieden. Auf den Ausgang der Verfahren kommt es an, da im Übrigen in der Regel kein Anspruch besteht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher sachgerecht, die Verfahren auszusetzen.
GdP-Sachsen
Wir tun was!
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit mehreren Urteilen vom 30.10.2014 entschieden, dass der Sächsische Gesetzgeber die für die Stufenzuordnung maßgeblichen Regelungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes rechtmäßig rückwirkend zum 01.09.2006 in Kraft gesetzt habe. Über die mit dem Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei betriebenen Verfassungsbeschwerdeverfahren haben die Verfassungsgerichte ebenso wie über die Verfassungsbeschwerden der Beamten, deren Klagen beim Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurden, bisher nicht entschieden. Auf den Ausgang der Verfahren kommt es an, da im Übrigen in der Regel kein Anspruch besteht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es daher sachgerecht, die Verfahren auszusetzen.
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