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Frauenförderplan der GdP Sachsen

Vorwort
Bei der Herstellung der verfassungsrechtlichen gebotenen Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern kommt den Gewerkschaften eine Vorbildfunktion zu. Dieser Frauenförderplan dient dem Ziel, immer noch herrschende Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Er soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Positionen in gewerkschaftlichen Gremien fördern. Seine Zielvorgaben sollen die aktive und passive Vertretungsarbeit und die faktische Chancengleichheit von Frauen und Männern in der gewerkschaftlichen Arbeit erreichen.

Voraussetzungen für das Gelingen von Frauenförderung ist die verstärkte Präsenz von Funktionärinnen auf der Bezirksgruppenebene. Gelingt es hier, Frauen für die gewerkschaftliche Arbeit zu gewinnen, ist auf Grund der Struktur und der vorgegebenen Regularien der Gewerkschaft der Polizei der weitere Weg in die Gremien vorgezeichnet.


A - Organisation/Mitarbeit

1. Bezirksgruppen
Im Vorstand von Bezirksgruppen sollte mindestens eine Frau vertreten sein.
Zu den Landesdelegiertentagen erfolgt die Verteilung der Mandate nach einem Schlüssel. Als Delegierte sollten möglichst Frauen mindestens ihrem Anteil an der Mitgliedschaft entsprechend berücksichtigt werden.

2. Geschäftsführender Landesvorstand/Landesvorstand
Die Gewerkschaft der Polizei hat hier eine Vorbildfunktion bei der Besetzung von Funktionen.

3. Frauenkonferenz/Landesfrauenkonferenz
Vor den Ordentlichen Landesdelegiertentagen sind Frauenkonferenzen so rechtzeitig einzuberufen, dass Anträge termingerecht eingereicht werden können.

Stimmberechtigte Mandatsdelegierte sind benannte Delegierte aus den Bezirksgruppen.
Die Delegiertenzahl wird vom Vorstand der Landesfrauengruppe in Absprache mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand festgelegt.

Die Einberufung der Landesfrauenkonferenz erfolgt durch die Landesfrauengruppe. Die Delegierten sind mindestens einen Monat vor der Konferenz unter Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung einzuladen.

Für die Durchführung der Frauenkonferenz gelten im Übrigen in analoger Anwendung die Bestimmungen der Satzung sowie die Versammlungs- und Sitzungsordnung der Gewerkschaft der Polizei.

4. Chancengleiche Beteiligung bei Personalräten – Erstellung der GdP-Personalratswahllisten
Bei der Erstellung der GdP-Listen zu den Personalratswahlen sind verstärkt Frauen aufzustellen.

Nach den Personalratswahlen wird im Rahmen einer allgemeinen Analyse der Wahlergebnisse vom Landesbezirk auch erfasst, ob und inwieweit sich der Anteil der Frauen in Personalräten erhöht hat. Die Analyse sollte durch die Frauengruppe gemeinsam mit dem Landesvorstand ausgewertet werden.

5. Bildung
In die Schulungskonzeption werden kontinuierlich frauenspezifische Themen/Gleichstellung, Frauenförderung etc. integriert.

Um allen interessierten Kolleginnen und Kollegen den Besuch von Gewerkschaftsseminaren zu ermöglichen, sind daher auch Seminare mit Kinderbetreuung zu organisieren.

Anmeldungen von interessierten Frauen zu gewerkschaftlichen Seminaren finden grundsätzlich Berücksichtigung.

6. Allgemeines
Gewerkschaftliche Veranstaltungen/Mitgliederversammlungen, Sitzungen, Seminare sollen so gestaltet werden, dass sich auch Kolleginnen angesprochen fühlen.

Um allen interessierten Kolleginnen und Kollegen mit familiären Verpflichtungen die Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen zu ermöglichen, sollte auch Kinderbetreuung angeboten werden.

Die Mitgliederwerbung der Gewerkschaft der Polizei muss Kolleginnen berücksichtigen. Auf die Zielgruppe Frauen muss durch geeignete Werbemaßnahmen eingegangen werden.

B - Berichtpflicht

Über die Umsetzung des vorliegenden Frauenförderplanes wird im Rahmen des vorzulegenden Geschäftsberichtes, in den Bezirksgruppen sowie auf dem Landesdelegiertentag berichtet.

Regelmäßig beraten der Geschäftsführende Landesvorstand und der Vorstand der Landesfrauengruppe über den Stand der Umsetzung des Frauenförderplanes und weitere notwendige Maßnahmen zur Realisierung.

C - Geltungsdauer

Der Frauenförderplan soll ohne Zielvorgabe so lange Bestand haben, bis die im Vorwort formulierten Zielvorgaben erreicht sind.
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