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Beurteilungen

Beurteilung? – Jetzt geht’s los!

Kesselsdorf:.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurden die Beurteilungen in der Polizei ausgesetzt. Gegen das Urteil ging das Innenministerium in Revision. Die GdP Sachsen sah in der Aussetzung eine massive Benachteiligung vieler Kolleginnen und Kollegen. Von der Beurteilung ist nicht nur eine mögliche Beförderung abhängig, auch der Weg in den gehobenen Dienst wird nur durch eine gute Beurteilung möglich.

Nach einem Gespräch am 15.07.2005 mit dem Landespolizeipräsidenten steht jetzt fest, dass sofort mit der Beurteilung des Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes begonnen wird. Darauf haben sich die Abteilungsleiter 1 der Ministerien verständigt.
Grundlage für die Beurteilung ist die alte Beurteilungsverordnung, welche nach wie vor rechtsstreitig ist.

Die GdP erwartet, dass die Beurteilungen so schnell erstellt werden, dass diese Beurteilungen beim nächsten Auswahlverfahren für die FHS Grundlage sind und Beförderungen möglich sind.
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