Gespräche zur Beamtenbesoldung
Zeitplan für Gespräche zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur verzögerten Ost-West-Anpassung und Besoldungsanpassung 2008
Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, des SBB Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen und des Sächsischen Richtervereins
Ziel ist es, eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung zu schaffen.
Die Gespräche werden am 28. August 2017 fortgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017, verkündet am 7. Juli 2017, festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig ist. Es hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.
Die Gespräche werden am 28. August 2017 fortgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 23. Mai 2017, verkündet am 7. Juli 2017, festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A 10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts in Sachsen verfassungswidrig ist. Es hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.
Bild: PVAG