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Pressemeldung

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen?

Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nach Skandal um die Sächsische Landesbank, Metz in persönliche Haftung zu nehmen

Kesselsdorf:.

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen fordert, den ehemaligen Finanzminister Metz und alle anderen mitverantwortlichen Beamten für die dem Freistaat Sachsen entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Pleite der Sächsischen Landesbank in Haftung zu nehmen.

§ 97 (1) Sächsisches Beamtengesetz: „ Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so haftet er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, für den daraus entstandenen Schaden. Haben mehrere Beamte den Schaden gemeinsam verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner."

Landesvorsitzender Matthias Kubitz: „Ein Polizeibeamter, der nach 16 Stunden Einsatz zur Nachtzeit sein Einsatzfahrzeug mit Benzin statt mit Diesel betankte, wird vom Freistaat wegen des notwendigen Abpumpens des falschen Kraftstoffes im Umfang von ein paar Hundert Euro in genau diese Haftung genommen. Ihm wird trotz Einsatzbelastung vorgeworfen, selbst die einfachsten Überlegungen außer Acht gelassen zu haben und damit grob fahrlässig gehandelt zu haben. Ebenso läuft es in einem Verfahren, bei welchem ein Beamter nach Bekanntwerden eines Sparkassenüberfalls mit Sondersignal eine Kreuzung bei "Rot" befuhr und es zum Verkehrsunfall kam. Dem Beamten wird vorgehalten dass er grob fahrlässig handelte weil er sich nicht zentimeterweise in die Kreuzung getastet hat und nicht alle Risiken ausschloss."

Der Freistaat hat in solchen Fällen noch nie Augenmaß gehabt. Dann müssen bei den 'Großen' auch die gleichen Maßstäbe gelten. Wenn Mitglieder der Staatsregierung oder andere Beamte des Freistaates wissentlich unkalkulierbare Risiken eingehen und damit Verluste billigend in Kauf nehmen, liegt das nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen, noch über dem Außerachtlassen der einfachsten Überlegungen. Sie haben den Schaden wissentlich verursacht, haben riskante Geschäfte geduldet und sind dem Freistaat zu Schadenersatz verpflichtet.

Sollte der Freistaat ein solches Regressverfahren nicht einleiten, braucht sich die Staatsregierung nicht zu wundern, wenn angesichts dieser Doppelzüngigkeit noch mehr als die gegenwärtigen 55% (der Bevölkerung) der moralischen Integrität der Staatsregierung misstrauen.
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