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Wiesbaden. 19.06.2013

Sachsen verkauft modernes Dienstrecht!

Ist Irreführung eigentlich strafbar?

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Mit der umfassenden Reform soll ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungssystem beschlossen werden. Der Gewerkschaft der Polizei fehlen einfach die Worte! Mit dem Beschluss vom 18.06.2013, den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen, hat die Sächsische Staatsregierung wieder einmal Ihren Abstand zur Lebensrealität bewiesen. Alles in Ordnung, alles super und vor allem ist alles ganz demokratisch abgelaufen! Doch nichts ist "in Butter"! Es wird auf ein Anhörungsverfahren (u. a. der Gewerkschaften) verwiesen, welches schon im Herbst 2012 stattfand. Seitdem hat sich der Entwurf dieses Gesetzes mehrfach geändert. Änderungsvorschläge der GdP und anderer Gewerkschaften, die zu einer ehrlichen und tatsächlichen Reform geführt hätten, wurden ein wiederholtes Mal ignoriert und abgebügelt.


Es ist schon frech, wie die von den Beschäftigten eingebrachten Vorschläge abgewiesen werden.

Nur einige Beispiel aus der Kabinettsvorlage:

  • "Verschiedene ... Gewerkschaften (u. a. auch die GdP - d. A.) haben die Wiedereinführung der früheren Altersteilzeit im Blockmodell ... gefordert. Die Forderung wurde nicht berücksichtigt."
  • "Verschiedene ... Gewerkschaften (u. a. auch die GdP - d. A.) haben sich gegen die Anhebung der Regelaltersgrenzen ausgesprochen. Die Forderung wurde nicht berücksichtigt."
  •  "DGB ... (inklusive GdP - d. A.) fordern die Wiedereinführung der Sonderzahlung ... bzw. den Einbau eines entsprechenden Betrages in die Grundgehaltstabellen ... Das Für und Wider hat der Gesetzgeber gründlich abgewogen ... An den zurückliegenden Rahmenbedingungen hat sich nichts Wesentliches geändert, sodass dem Ansinnen ... in diesem Punkt nicht nachgekommen werden konnte."
  • "Ebenso wurden vereinzelt vorgetragene Forderungen (u. a. der GdP - d. A.) nach der Beibehaltung bestimmter Zulagen (z. B. der sog. Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes) bzw. der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und der Feuerwehrzulage nicht aufgegriffen."

Natürlich! Nur so kann auch erklärt werden, dass der Freistaat Sachsen mit dieser "Dienstrechtsreform" fast 100 Millionen Euro einspart (trotz der [weder zeit- noch inhaltsgleichen] Übernahme des Tarifergebnisses) - und zwar an ihren eigenen Bediensteten! Das und nur das ist das erklärte Ergebnis dieser "Reform"! Attraktiver Öffentlicher Dienst sieht anders aus. Die von der Staatsregierung geführte Diskussion zur vermeintlichen Leistungsgerechtigkeit ist nur eine Scheindebatte. Es werden schlichtweg Begrifflichkeiten ausgetauscht wie "Stufen" und "Erfahrungsstufen" - schon ist der Leistungsgedanke gesetzlich verankert. Welch ein Hohn!

Es ist für uns alle bedauerlich, dass die Staatsregierung ihre ganze Kraft in die Diskreditierung der Gewerkschaften steckt, so dass für fachliche Aspekte nicht mehr viel Luft übrig bleiben kann.

Zur Übernahme des Tarifergebnisses erübrigt sich jeglicher Kommentar. Dazu reicht ein einfacher Verweis auf unsere Meldung vom 12. Juni 2013! LEIDER!

Gesetzgebung in Sachsen wie sie leibt und lebt! Schulterklopfen ist angesagt!
Nein danke! Wir haben die Schnauze voll!


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