Zum Inhalt wechseln

Tarifverhandlungen 2019

Tarifsplitter

Zur Vorbereitung der ab Januar 2019 stattfindenden Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder trafen sich die Mitglieder der Tarifkommission Sachsen in unserer Geschäftsstelle. Wie jedes Mal vor Tarifverhandlungen wurde beraten, welche Vorschläge der Landesbezirk Sachsen als Forderungen in die Bundestarifkommission der GdP – Bund einbringen möchte. Dabei geht es nicht nur um die Erhöhung der Tabellenentgelte sondern auch um die weitere Gestaltung des derzeit geltenden Tarifrechts. Was bewegt unsere Mitgliedschaft? Wo sehen wir Verbesserungsbedarf? Wie weit entfernen sich die öffentlichen Arbeitgeber in Bezug der Rahmenbedingungen voneinander? Welche Auswirkungen haben die vergangenen Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst auf die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes der Länder? Wo sehen wir Nachbesserungsbedarf?

Dazu werden in der Regel im Vorfeld die GdP-Mitglieder durch die jeweiligen Vertreter der Tarifkommission ihrer Dienststelle befragt bzw. angesprochen. Aus dem sich ergebenden Meinungsbild wird dann nach erfolgter Diskussion ein Forderungskatalog beschlossen, der über die Bundestarifkommission der GdP in die Entscheidungsfindung mit den anderen ÖD-Gewerkschaften ver.di, GEW und IG BAU einfließen soll.
Wer Forderungen aufstellt, muss natürlich auch bereit sein, etwas dafür zu tun.

Tarifliche Verbesserungen werden durch keine Arbeitgeberseite freiwillig an die Arbeitnehmerschaft ausgereicht! Auch in Zeiten guter Konjunktur und sprudelnder Steuereinnahmen finden die Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit Sicherheit Gründe, Verbesserungen im Tarifrecht sowie Lohnsteigerungen als überzogen abzulehnen.

Wer also etwas durchsetzen will, muss auch willens sein, dafür etwas zu tun, beispielsweise die Teilnahme an Demonstrationen.

Wie ist die Bereitschaft, sich an Aktionen im Rahmen der Tarifauseinandersetzung zu beteiligen?

Diese Frage wird uns, den Vertretern der GdP- Landesbezirke in der Bundestarifkommission regelmäßig gestellt. Das ist durch uns jedes Mal aufs Neue einzuschätzen und zu beantworten.

Mit dem Erfolg der GdP Sachsen in der gerichtlichen Auseinandersetzung zur verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten im Freistaat und der daraus resultierenden, inhaltsgleichen Übernahme der erreichten Tarifergebnisse der letzten Jahre, rechnen wir dieses Mal mit einer noch höheren Bereitschaft der Mitglieder gerade aus diesem Bereich, Arbeitskampfmaßnahmen zu unterstützen. Jede tarifliche Verbesserung der Einkommen wird Berücksichtigung in der Anpassung des Besoldungsgesetzes finden müssen.

Bis Ende des Jahres werden die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes ihre gemeinsamen Tarifforderungen definiert haben und öffentlichkeitswirksam darstellen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Jörg Günther
GdP- Sachsen

This link is for the Robots and should not be seen.