Ruhestand weiterhin mit 60?
Anhörung zum Stellenabbaubegleitgesetz
Gefordert wurde die Erweiterung des Geltungsbereiches über das Jahr 2020 hinaus, die verfrühte Frist der Antragstellung vor dem 1. Januar 2014 zu streichen und die "Willkür-Option" der dienstlichen Gründe, welche den vorzeitigen Ruhestand zunichte machen können, zu verschärfen. Es darf nicht sein, dass Vorgesetzte im eigenen Ermessen nach Gutdünken entscheiden können.
Es wurde aber auch klar gesagt, dass die GdP dieses Gesetz nicht als Begleitung des Stellenabbaus sieht, sondern die Anerkennung der belastenden Dienste im Vordergrund der Überlegungen stehen müsse.
Deshalb sollten diesem Schritt im Rahmen der Dienstrechtsreform weitere folgen.
"Dieser Gesetzentwurf kann nur als vorübergehende Regelung angesehen werden, auf die es im Sinne der Beamtinnen und Beamten aufzubauen gilt.", so Husgen während der Anhörung.