BVerwG: Geringe Zahlungsansprüche wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung
Beamte halten mal wieder als Sparschweine her - dank der Dienstrechtsreform!
Begründet wird dies damit, dass das neue Besoldungsrecht in Sachsen zulässigerweise rückwirkend ab diesem Datum in Kraft gesetzt wurde. Diese rückwirkende gesetzliche Regelung habe für die Betroffenen keine belastende Wirkung und führe dazu, dass seit dem 1. September 2006 eine unionskonforme Regelung auch in Sachsen besteht.
Wegen dieser rückwirkenden Überleitungsbestimmung und des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006, kommt ein Entschädigungsanspruch lediglich für den Monat August 2006 in Betracht.
Die GdP Sachsen wird das vollständige Urteil abwarten, sich beraten und eine Verfassungsbeschwerde prüfen.
Weitere Informationen werden auf diesem Weg folgen.
Wegen dieser rückwirkenden Überleitungsbestimmung und des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006, kommt ein Entschädigungsanspruch lediglich für den Monat August 2006 in Betracht.
Die GdP Sachsen wird das vollständige Urteil abwarten, sich beraten und eine Verfassungsbeschwerde prüfen.
Weitere Informationen werden auf diesem Weg folgen.