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Rechtsschutz

Urteil gibt Hoffnung

Rechtssichere Rentenberatung durch GdP Sachsen nicht leistbar, jedoch Rechtsschutz der GdP Sachsen und aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden können unsere Senioren hoffen lassen…

Kesselsdorf:.

Unter der Überschrift Versorgung veröffentlichten wir in der April-Ausgabe 2010 „Deutsche Polizei“ im Landesjournal Sachsen einen Beitrag. Dazu stellen wir im Mitgliederbereich klar, dass eine Rechtssichere Rentenberatung durch GdP Sachsen nicht leistbar ist. Zugleich gibt es einen Hoffnungsschimmer bezüglich der Problematik Rentenhöhe und Berücksichtigung von Kleidergeld, Verpflegungsgeld u. a. Zahlungen zu DDR-Zeiten bei der Polizei.

Im Rahmen eines Klageverfahrens beim Sozialgericht Dresden wurden die Ansprüche unserem Kollegen als gerechtfertigt zugesprochen. Erste Informationen erhielten dazu die Kreisgruppen zur Landesvorstandssitzung im März 2011.
Zwischenzeitlich liegt nunmehr die schriftliche Begründung zum Urteil unseres sächsischen Kollegen vor. Dieses ist im Mitgliederbereich nachlesbar. Es ist jedoch nicht rechtskräftig, Berufung oder Sprungrevision ist zu erwarten. Leider bedeutet dies weitere Jahre eines kontinuierlichen Dranbleibens durch die GdP Sachsen.

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